25.04.2017 - 4.1 Fortschreibung des Radverkehrskonzepts der Land...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass der Ausschuss sich bereits abschließend mit der Vorlage am 28.03.2017 befasst habe. Aufgrund von neuen Anträgen in der Stadtverordnetenversammlung erfolgte eine Rücküberweisung.

Von daher schlägt der Ausschussvorsitzende vor, sich den Redebeitrag des Ortsvorstehers Uetz-Paaren anzuhören und anschließend nur noch den drei neuen Anträgen zu widmen.

 

 

Herr Fuchs (Ortsvorsteher Uetz-Paaren) nimmt das Rederecht wahr und erläutert die Vorschläge des Ortsbeirates Uetz-Paaren.

 

 

Herr Eichert für die CDU-Fraktion bringt folgenden Antrag ein:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Rad- und Fußweg vom Institut für Agrartechnik Bornim zur Ortslage Bornim und vom AWO-Gelände zur Max-Eyth-Allee in das Radverkehrskonzept mit Priorität 1 aufzunehmen. In einem 1. Bauabschnitt ist der Teil Max-Eyth-Allee bis zur Ortslage Bornim bis zum Jahresende 2018 zu realisieren. In einem 2. Bauabschnitt ist der Radweg vom AWO-Gelände bis zur Max-Eyth-Allee bis zur Inbetriebnahme des geplanten Sportplatzes zu realisieren.“

 

 

Herr Eichert erklärt, dass er mit Zusage der Verwaltung, dass der zur Erschließung auszubauende Fußweg auch als Radweg genutzt werden könne, auf den Absatz mit dem 2. Bauabschnitt verzichtenrde.

 

 

Herr Goetzmann informiert, dass dies ein sinnvoller Schritt in Verbindung mit der Sportplatzsanierung wäre. Jedoch wäre die Voraussetzung dafür die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt. Dazu liege die Entscheidungshoheit bei der Stadtverordnetenversammlung. In den Fördermaßnahmen ist dieses Vorhaben nicht enthalten, da keine Förderung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erfolgt. Das bedeutet, dass eine eigenständige Einordnung in den Haushalt erforderlich wäre. Die nächste Möglichkeit dafür bestünde 2018. Herr Goetzmann erinnert an die Rahmenbedingungen für die Investitionsplanung der nächsten Jahre für die Haushaltsaufstellung 2018/2019/2020. Eine Neuaufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung könne nur erfolgen, wenn dafür andere Maßnahmen aus den Jahren 2017/2018/2019 reduziert bzw. gestrichen würden. Neue Maßnahmen sind dann erst für das Folgejahr 2020 möglich.

 

Herr Goetzmann betont, dass der Sportplatz nur gebaut werden nne, wenn er bis zum 31.12.2019 abgerechnet worden ist.

 

 

Frau Hüneke schlägt vor, zuzustimmen, unter dem Vorbehalt der Einstellung in den Haushalt.

 

 

Herr Krause bringt folgenden Antrag für die SPD-Fraktion ein:

Änderungs-/Ergänzungsvorschlag (Änderungen in Fett):

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,

  • den Radweg zwischen L 902 und dem Ortseingang Golm, im Radverkehrskonzept unter „Bornimer Chaussee“ in Priorität 1 eingestuft, und
  • den Radweg (Teilabschnitt) entlang des Kuhforter Damm zwischen Lindenallee und der Straße Am Urnenfeld im Radverkehrskonzept unter Kuhforter Damm in Priorität 1 eingestuft,

mit der höchsten Priorität zu bearbeiten. Dieses Das erstgenannte Teilstück soll den Radweg Grube -  Bornim mit dem Radweg an den Golmer Instituten verbinden; mit dem zweit genannten Teilstück soll eine für Radfahrer und Fußnger verkehrssichere Verbindung zwischen den stark genutzten Radwegen Lindenallee und Am Urnenfeld geschaffen werden.

Die Planungen für die beiden Radwege sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein; die Realisierung soll bis Ende 2018 erfolgen.

 

 

Herr Jäkel stellt dar, dass sich dieser Antrag in der Intention mit dem Antrag des Ortsbeirates Eiche überschneidet.

 

 

Herr Kuppert bringt für die Fraktion DIE aNDERE folgenden Antrag ein:

Als Punkt 5.2 wird eingefügt:

Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

1. Bei Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr oder mit Schutzstreifen ist zwingend eine Angleichung des Geschwindigkeitsniveaus, also eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge, in Betracht zu ziehen, um hierbei auch die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Eine Geschwindigkeitsanpassung ist in folgenden Bereichen zu prüfen und ggf. umzusetzen. Dabei sind auch zukünftige STVO-Novellierung zu berücksichtigen und die Prüfung zu wiederholen.

- Alleestraße (106)

- Jägerallee (108)

- Friedrich-Ebert-Straße (111, 138, 143, 144)

- Kurfürstenstraße (112)

- Hebbelstraße (115)

- Am Kanal (132)

- Charlottenstraße (135, 136)

- Schopenhauerstraße (142)

- Voltaireweg (151)

- Maulbeerallee (148)

- Nedlitzer Straße (15, 16) - Teilbereiche

- Karl-Liebknecht-Straße (79)

- Horstweg (85 [halbseitig Richtung Babelsberg], 96)

- Friedrich-Engels-Straße (99, 100, 101)

- Drewitzer Straße (56, 57, 58)

- Großbeerenstraße (69, 70)

- Templiner Straße (87)

- Kaiser-Friedrich-Straße (146)

 

2. In Rostock wurde 2016 begonnen, in der Stadt nichtamtliche Verkehrsschilder aufzustellen, die einen Sicherheitsabstand von Kraftfahrer gegenüber Radfahrer einfordern. Es ist zu prüfen, ob in Potsdam auf stark befahrenen Straßen mit Schutzstreifen (z.B. Jägerallee) diese Schilder ebenfalls zur Anwendung kommen können.

 

 

 

 

Herr Kuppert bestätigt, dass eine Erhöhung der Verkehrssicherheit mit diesem Antrag beabsichtigt sei und der Antragsinhalt bereits hier im Ausschuss schon einmal abgelehnt worden ist. Die Fraktion DIE aNDERE hatte mit dem Antrag  beabsichtigt, die Teile, die im SBV-Ausschuss keine Mehrheit gefunden haben, nochmals durch die Stadtverordnetenversammlung abstimmen zu lassen.

 

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) bestätigt zum Antrag der SPD-Fraktion, dass es sich bei dem Teilabschnitt Kuhforter Damm um eine wichtige Maßnahme handelt; jedoch müsse eine Gesamtbetrachtung erfolgen und keine Herausnahme eines Teilabschnittes. Zunächst müsse Gewissheit darüber erlangt werden, wo der Zweirichtungsradweg verlängert wird. Die Fertigstellung der Planung bis Ende 2017 ist nicht realistisch. Bestenfalls könne in 2017 mit der Planung begonnen werden.

 

 

Herr Krause dankt für den Hinweis und ändert den letzten Satz des SPD-Antrages wie folgt:

Statt „Ende 2017“ neu „Ende II. Quartal 2018“, statt „bis Ende 2018 erfolgen“ neu „glichst Ende 2018 beginnen“.

 

 

Zu den beiden Anträgen aus Uetz-Paaren auf Höherstufung in der Priorität äert Herr Niehoff, dass beide im Radverkehrskonzept enthalten sind. Beide Maßnahmen haben in der Prioritätenliste einen großen Stellenwert. Es macht keinen wesentlichen Unterschied in der Priorität 1 weit hinten zu sein oder in der Priorität 2 weit vorn. Die Verwaltung schlägt vor, es bei der Priorität 2 zu belassen.

 

 

Die Anregung von Herrn Wiggert mit einfachen Mitteln (z. B. aus der laufenden Unterhaltung) eine Verbesserung herzustellen wird von der Verwaltung aufgenommen.

 

 

Herr Kuppert verzichtet auf eine nochmalige Abstimmung des Antrages der Fraktion DIE aNDERE im SBV.

 

 

 

Es wird die Abstimmung der nun vorliegenden Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge vorgenommen:

 

 

Abstimmung des vom Antragsteller geänderten SPD-Antrages:

Änderungs-/Ergänzungsvorschlag (Änderungen in Fett):

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,

  • den Radweg zwischen L 902 und dem Ortseingang Golm, im Radverkehrskonzept unter „Bornimer Chaussee“ in Priorität 1 eingestuft, und
  • den Radweg (Teilabschnitt) entlang des Kuhforter Damm zwischen Lindenallee und der Straße Am Urnenfeld im Radverkehrskonzept unter Kuhforter Damm in Priorität 1 eingestuft,

mit der höchsten Priorität zu bearbeiten. Dieses Das erstgenannte Teilstück soll den Radweg Grube -  Bornim mit dem Radweg an den Golmer Instituten verbinden; mit dem zweit genannten Teilstück soll eine für Radfahrer und Fußnger verkehrssichere Verbindung zwischen den stark genutzten Radwegen Lindenallee und Am Urnenfeld geschaffen werden.

Die Planungen für die beiden Radwege sollen bis Ende 2017 Ende II. Quartal 2018 abgeschlossen sein; die Realisierung soll bis Ende 2018 erfolgen glichst 2018 beginnen.

Abstimmungsergebnis: 7/0/0

 

 

 

Änderungs-/Ergänzungsvorschlag der CDU_ANW-Fraktion in folgender geänderter Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Rad- und Fußweg vom Institut für Agrartechnik Bornim zur Ortslage Bornim und vom AWO-Gelände zur Max-Eyth-Allee in das Radverkehrskonzept mit Priorität 1 aufzunehmen. In einem 1. Bauabschnitt ist der Teil Max-Eyth-Allee bis zur Ortslage Bormin und bis zum Jahresende 2018 20 zu realisieren. Vorbehaltlich der Einstellung in den Haushalt 2018/2019 ist in einem 2. Bauabschnitt  der Radweg vom AWO-Gelände bis zur Max-Eyth-Allee bis zur Inbetriebnahme des geplanten Sportplatzes zu realisieren.

Abstimmungsergebnis: 7/0/0

 

 

Der Beschluss des Ortsbeirates Eiche

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Maßnahme W1 167 „Kuhforter Damm“ zwischen Lindenallee und Bahnübergang mit einer Länge von 171 m von der Priorität II in die Priorität I korrigiert werden kann mit Bezug auf die Maßnahme W1 - 189, die in Priorität I ausgewiesen ist. W1 167 ist mit Dringlichkeit zu bearbeiten.“

Ist mit dem SPD-Antrag berücksichtigt worden.

 

 

 

Der Ausschuss hat sich mit allen Änderungsvorschlägen der Ortsbeiräte befasst und geprüft, wie diese berücksichtigt werden können. Nach Debatte ist der Ausschuss zu den meisten Punkten der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, die Einstufung an vorderster Stelle in der Priorität II beizubehalten. Das begründet sich wie folgt.

 

Mit der derzeitigen Zeitplanung ist davon auszugehen, dass die wesentlichen Maßnahmen der Priorität I des RVK bis zum Jahr 2020 bearbeitet werden, sodass ab diesen Zeitpunkt auch mit der Umsetzung der Maßnahmen in der Priorität II begonnen werden kann. Da die von den verschieden OBR für eine Höherstufung vorgeschlagenen Maßnahmen der Priorität II, mit Bezug auf das Bewertungsschema des RVK zur Prioritätenermittlung, ohnehin als bevorzugt zu behandelnden Maßnahmen innerhalb der Priorität II gelten, kann davon ausgegangen werden, dass diese auch in den Jahren ab 2020 umgesetzt werden. Aufgrund der Fülle von bereits in die Priorität I eingestufter Maßnahmen wäre auch mit einer Höherstufung kein früherer Zeitpunkt für eine Umsetzung möglich.

 

 

 

Beschluss des OBR Marquardt, DS 17/OBR/0030

Die Stadtverwaltung, Bereich Verkehrsentwicklung, möge im aktuellen Entwurf des Radwegekonzeptes den Radweg von Satzkorn zum Satzkorner Kreisel (Lückenschluss) in die Priorität 1 einstufen.“

Abstimmungsergebnis: 0/5/2

 

 

 

Antrag des OBR Uetz-Paaren

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Bereich mit der Abschnittsnummer 18 „Paretzer Straße“ aus dem Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt Potsdam von der Prioritätenfestlegung von derzeit II auf I zu ändern.“

Abstimmungsergebnis: 0/4/3

 

 

 

Antrag des OBR Uetz-Paaren

Der OBM wird gebeten, den Bereich mit der Abschnittsnummer 19 „Uetzer Dorfstraße/Fährweg“ aus dem Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt Potsdam (DS 17/SVV/0020) von der Prioritätenfestlegung von derzeit II auf I zu ändern.

Abstimmungsergebnis: 0/4/3

 

 

 

 

Antrag des OBR Grube

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Planungskosten für den Bau eines Radweges entlang der Mitschurinstraße in Bornim in das Radverkehrskonzept der LHP einzustellen.

Abstimmungsergebnis: 0/6/1

 

 

 

Antrag des OBR Grube

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Planungskosten für die Instandsetzung der touristischen Radroute F3 im Bereich des Nattwerder Weges (Plattenweg), des Feldweges (zwischen Friedhof und der Ortslage Schlänitzsee) und des kompletten Mühlendamms (zwischen Kirche Nattwerder und dem Schloss Golm) in das Radverkehrskonzept in die 1. Priorität einzustellen.“

Abstimmungsergebnis: 0/6/1

 

Herr Niehoff führt zu den Anträgen aus dem OBR Grube aus, dass es sich hier um Anträge handelt, bei denen keine Maßnahmen im Radverkehrskonzept erforderlich sind.

 

 

 

Beschluss des OBR Satzkorn

Die Stadtverwaltung, Bereich Verkehrsentwicklung, möge im aktuellen Entwurf des Radwegekonzeptes den gesamten Radweg von Satzkorn zum Kreisverkehr der B 273 (Lückenschluss) in die Priorität „1“ einstufen und nicht nur den Teilabschnitt zwischen Fahrland und Satzkorn.“

Deckungsgleich mit dem Antrag OBR Marquardt

 

 

 

Antrag des OBR Uetz-Paaren

Der Oberbürgermeister wird gebeten eine Widmung des bisher ungewidmeten Verbindungsweges zwischen Paaren und Satzkorn zu veranlassen.“

 

Keine Abstimmung erforderlich, da Teil des Grundnetzes

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Zu den bereits dokumentierten Voten aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 28.03.2017 sind folgende zusätzliche Änderungen in der Anlage zur DS 17/SVV/0020 Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes zu berücksichtigen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,

  • den Radweg zwischen L 902 und dem Ortseingang Golm, im Radverkehrskonzept unter „Bornimer Chaussee“ in Priorität 1 eingestuft, und
  • den Radweg (Teilabschnitt) entlang des Kuhforter Damm zwischen Lindenallee und der Straße Am Urnenfeld im Radverkehrskonzept unter Kuhforter Damm in Priorität 1 eingestuft,

mit der höchsten Priorität zu bearbeiten. Dieses Das erstgenannte Teilstück soll den Radweg Grube -  Bornim mit dem Radweg an den Golmer Instituten verbinden; mit dem zweit genannten Teilstück soll eine für Radfahrer und Fußgänger verkehrssichere Verbindung zwischen den stark genutzten Radwegen Lindenallee und Am Urnenfeld geschaffen werden.

Die Planungen für die beiden Radwege sollen bis Ende 2017 Ende II. Quartal 2018 abgeschlossen sein; die Realisierung soll bis Ende 2018 erfolgen möglichst 2018 beginnen.

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Rad- und Fußweg vom Institut für Agrartechnik Bornim zur Ortslage Bornim und vom AWO-Gelände zur Max-Eyth-Allee in das Radverkehrskonzept mit Priorität 1 aufzunehmen. In einem 1. Bauabschnitt ist der Teil Max-Eyth-Allee bis zur Ortslage Bormin und bis zum Jahresende 2018 20 zu realisieren. Vorbehaltlich der Einstellung in den Haushalt 2018/2019 ist in einem 2. Bauabschnitt  der Radweg vom AWO-Gelände bis zur Max-Eyth-Allee bis zur Inbetriebnahme des geplanten Sportplatzes zu realisieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage