03.05.2017 - 6.6 Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt" - Aufstellu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 03.05.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage mit der Ergänzung um einen Punkt 4 zuzustimmen:
Ergänzend zum vorliegenden städtebaulichen Konzept und zur Zielstellung des Aufstellungsbeschlusses wird die Integration einer 3-zügigen Grundschule mit Hort und Sporthalle im südwestlichen Bereich des Medienstadtgeländes aufgenommen. Das Ergebnis der städtebaulichen Untersuchung soll im Juni vorliegen. Den Fachausschüssen Bildung und Sport sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist umgehend Bericht zu erstatten.
Abstimmung:
Die vom o.g. Ausschuss empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 119 “Medienstadt“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB zu aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Bau GB zu ändern.
- Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende Städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (gemäß Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
- Ergänzend zum vorliegenden städtebaulichen Konzept und zur Zielstellung des Aufstellungsbeschlusses wird die Integration einer 3-zügigen Grundschule mit Hort und Sporthalle im südwestlichen Bereich des Medienstadtgeländes aufgenommen. Das Ergebnis der städtebaulichen Untersuchung soll im Juni vorliegen. Den Fachausschüssen Bildung und Sport sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist umgehend Bericht zu erstatten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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36,6 kB
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585,8 kB
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3
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152,4 kB
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4
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9,6 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,8 kB
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