03.05.2017 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 141 "Entwicklungsbereich Kram...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsser Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) und Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“ ist zu ändern. Der wirksame Flächennutzungs­plan wird im Parallelverfahren geändert, dabei umfasst diese Änderung auch einen Teil des Hauptstraßennetzes außerhalb des Entwicklungsbereiches. Eine veränderte Darstellung der Wald- und Landwirtschaftsflächen nordöstlich der Landesstraße 92, die entsprechend dem Zielab­weichungsbescheid von einer Bebauung freizuhalten sind, ist nicht Bestandteil des Änderungsverfahrens (gemäß Anlagen 1, 2, 3 und 5).

 

  1. Ergeben sich aus den Ergebnissen des geplanten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für die Neubauflächen des Entwicklungsbereiches Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan, ist dieser entsprechend zu ändern (gemäß Anlagen 4 und 5).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 6, 7 und 3).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 8, 9 und 3).
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen