25.04.2017 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt" - Aufstellu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass die in der vergangenen Sitzung erbetene Übersicht über den gegenüber dem bestehenden Baurecht aus dem Bebauungsplan Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ einschließlich seiner zwischenzeitlich abgeschlossenen 4 Änderungen zu erwartenden Flächenzuwachs ausgereicht worden ist.

 

 

Frau Hüneke bringt für die Fraktion B90/Grüne folgenden Ergänzungsantrag ein.

 

4. Ergänzend zum vorliegenden städtebaulichen Konzept und zur Zielstellung des Aufstellungsbeschlusses wird die Integration einer 3-zügigen Grundschule mit Hort und Sporthalle im südwestlichen Bereich des Medienstadtgeländes aufgenommen. Das Ergebnis der städtebaulichen Untersuchung soll im Juni vorliegen. Den Fachausschüssen Bildung und Sport sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist umgehend Bericht zu erstatten.“

 

 

Herr Schatz (Geschäftsführer Filmpark Babelsberg GmbH) bestätigt, dass es mit verschiedenen Fraktionen Gespräche gegeben habe und es sich um eine Option handelt, über die man nachdenken könne. Anhand des Planes geht er auf die Standortfrage (ggf. nördlich und südlich des Fröbel-Kindergartens) ein. Hier handelt es sich bisher nur um Überlegungen, die erst noch durchgeplant werden müssen. Eine Berichterstattung wäre in ca. 4 Wochen möglich.

 

 

Herr Goetzmann stellt dar, dass nach seinem Verständnis die Intention des Ergänzungsantrags darin liegt, einen anderen Standort für die Grundschule an Stelle der Fläche an der Sandscholle zu prüfen, sodass der dortige Sportplatz nicht verlagert werden müsste. Dies wird von Frau Hüneke bestätigt. Der Schulsport könne jedoch auf der Fche an der Sandscholle betrieben werden.

 

 

Herr Kirsch macht aufmerksam, dass es sich nach dem vorliegenden Konzept um Wohnbauland handeln würde und fragt, zu welchen Konditionen die Flächen erworben werden könnten.

 

 

Herr Eichert hält die Option für prüfenswert und bittet auch die Planung für die Sportflächen An der Sandscholle in der Abwägung zu berücksichtigen. Mehr Wohnflächen ziehen durch Zuzüge einen zusätzlichen Bedarf in Babelsberg nach sich, welcher geplant werden müsse.

 

 

Frau Reimers begrüßt die Idee und erinnert, dass die SPD-Fraktion ohnehin mehrere Standortprüfungen beauftragt habe. Die Gewerbeansiedlung in süstlicher Richtung sei richtig, jedoch sei ihres Erachtens eine 6-Geschossigkeit zu hoch. Vielmehr sollte man sich bei der Höhe an der gegenüberliegenden Straßenseite orientieren.

 

 

Auf Rückfragen von Herrn Goetzmann zur Interpretation des Ergänzungsntrages gehen Frau Hüneke und Herr Kühnemann ein.

 

 

Nachfragen zur Straßenbahntrasse und zu den Bauformen beantwortet Herr Goetzmann anhand des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes der Projektträgerin.

 

 

Herr Jäkel bringt zum Ausdruck, dass auch Vertreter der Fraktion DIE LINKE erwogen haben, ggf. eine Schulunterbringung vorzusehen. Die Vorlage der Verwaltung und das Anliegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden unterstützt. Er macht aufmerksam, dass seiner Auffassung nach die Straßenbahntrasse nicht Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses sei.

 

 

Hierzu erläutert Herr Goetzmann anhand einer Übersicht über den geltenden Bebauungsplan und seiner zwischenzeitlich erfolgten Änderungen, dass für die Führung der Straßenbahntrasse die festgesetzte Verkehrsfläche nicht ausreicht und daher erweitert werden muss. Auf besonders kritische Punkte für die künftige Straßenbahnanbindung weist er hin.

 

 

Herr Kuppert begrüßt die neuen Lösungsansätze, da sie die Chance bieten, Sportplätze im Zentrum zu erhalten. Die Kosten für die Verlagerung könnten ggf. gegengerechnet werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 7/0/0

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt folgende ergänzte Fassung zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 119 “Medienstadt“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB zu aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8  Abs. 3 Bau GB zu ändern.

 

  1. Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende Städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (gemäß Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

  1. Ergänzend zum vorliegenden städtebaulichen Konzept und zur Zielstellung des Aufstellungsbeschlusses wird die Integration einer 3-zügigen Grundschule mit Hort und Sporthalle im südwestlichen Bereich des Medienstadtgeländes aufgenommen. Das Ergebnis der städtebaulichen Untersuchung soll im Juni vorliegen. Den Fachausschüssen Bildung und Sport sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist umgehend Bericht zu erstatten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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