09.05.2017 - 4.3 Schleichwege in der Innenstadt schließe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 09.05.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Dr. Dieckmann (Anwohner Bertha-von-Suttner-Straße) nimmt das Rederecht wahr und bringt hinsichtlich des Schleichverkehrs in der südlichen Nauener Vorstadt zum Ausdruck, dass die Eingriffsintensität so niedrig wie möglich gehalten werden müsse und Lösungen nicht zu Lasten der Anwohner gehen dürfen. Er äußert sich enttäuscht, dass in der durchgeführten Anwohnerversammlung die Erteilung eines Linksabbiegeverbotes von der Friedrich-Ebert-Straße in die Behlertstraße nicht zur Diskussion gestellt worden ist.
Herr Rosenau (Anwohner Bertha-von-Suttner-Straße) macht deutlich, dass er eine andere Wahrnehmung von der Anwohnerversammlung habe. Er dankt für die Bürgerbefragung, wenn sie auch spät stattgefunden hat. Aus seiner Sicht habe die Verwaltung alle möglichen Maßnahmen vorgestellt und er hält die 4 priorisierten Maßnahmen für machbar. Im Übrigen macht Herr Rosenau aufmerksam, dass es gemäß der Straßenverkehrsordnung kein Linksabbiegeverbot gebe, sondern nur ein Geradeausfahrgebot. Für die Anwohner sollten folgende Ziele Priorität haben
- die Verkehrsberuhigung
- die Verkehrssicherheit und
- die Erreichbarkeit.
Wichtig sei, dass diese Maßnahmen selbstregulierend sind.
Herr Kuppert äußert, dass er an der Anwohnerversammlung teilgenommen habe und dankt Herrn Rosenau für seinen Redebeitrag.
Herr Jäkel merkt an, dass sehr wohl auch Linksabbiegeverbote oder Geradeausfahrgebote umsetzbar sind und bei der Einrichtung von Einbahnstraßen immer erhebliche Verlängerungen von Fahrwegen auftreten und darum sparsam mit Einbahnstraßen umgegangen werden muss.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nimmt die Mitteilungsvorlage 17/SVV/0398 zur Kenntnis.