18.05.2017 - 3.9 Dach- und Fassadenbegrünung, eine "Gründachstra...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Walter hat einige Nachfragen und Anmerkungen zur Mitteilungsvorlage.

Im Besonderen verweist er in 2.1 auf den letzten Absatz, in dem es heißt, „Derartige Förderprogramme sind jedoch derzeit nicht bekannt; im sozialen Wohnungsbau sind bei vorgegebenen Mieten derzeit keine Fördergelder für diese Mehrkosten zu erwarten.“. Ihm sei jedoch bekannt, dass es zwischenzeitlich ein Programm beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Förderung solcher Projekte gebe. Am 24.04.2017 kündigte das BMUB mit der Pressemitteilung Nr. 127/17 | Städtebau / Förderung ein neues Städtebauprogramm an. Im Jahr 2017 erhalten Städte und Gemeinden erstmals 50 Millionen Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Grüns. Er bittet dies zu prüfen.

Auch im Hinblick auf erneuerbare Energien müsse mehr möglich sein, als hier ausgeführt. Positivbeispiele wie Hamburg, Leipzig, Marburg und Hamm zeigten eine zielführende und effektivere Nutzung erneuerbarer Energien in diesem Zusammenhang. Dies sollte auch für die Landeshauptstadt Potsdam geprüft werden, beispielsweise durch ein entsprechendes durch Fördermittel des BMUB finanziertes Pilotprojekt.

 

 

Herr Lack bezieht sich auf die unter 2.1 im zweiten Absatz angesprochene Kostenbeteiligung und ergänzt die Frage, wer hier angesprochen sei.

 

 

Frau Lippert (Koordinierungsstelle Klimaschutz) berichtet von Interessens- und Nutzungskonflikten beispielsweise mit dem Welterbe der UNESCO. Das Beispiel Hamburg sei der Verwaltung bekannt und wurde auch in die hiesigen Überlegungen einbezogen. Ein entsprechender Effekt werde für Potsdam jedoch nicht gesehen. Zwar könne eine „Gründachstrategie“ erstellt werden -r die wenigstens ein Jahr benötigt werde -, deren adäquate Umsetzung sei jedoch schwierig. Zum Klimaschutz werde sie letztlich nur einen kleinen Teil beitragen können. Die Frage nach der Kostenbeteiligung könne sie nicht beantworten, werde diese aber mitnehmen und an die zuständige Stelle weiterleiten. r die Erstellung einer entsprechenden Strategie bedarf es eines Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Herr Rietz rät hier die Frage nach Aufwand und Nutzen nicht aus dem Auge zu verlieren.

 

 

Herr Lack wird sich in der Fraktion beraten, ob ein Antrag auf eine entsprechende Strategie formuliert werde.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung nimmt die Mitteilungsvorlage DS 17/SVV/0372 zur Kenntnis.

 

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