17.05.2017 - 4.7 Verkehrssicherheit am Bahnübergang Bahnhof Medi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen KOUL, SBV (ff)
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.05.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt dem Antragsteller das Wort. Herrn Schüler führt kurz in den Antrag ein.
Herr Wustrack (Bereich Verkehr und Technik) erklärt den Antrag aus Sicht der Verwaltung für nicht zustimmungsfähig. Aus Sicht der Verwaltung ist der erste Punkt des Antrages nicht umsetzbar. Auch sei nach Prüfung und vorliegenden Erkenntnissen eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30km/h, wie es im Antrag unter dem Punkt gefordert wird, nicht realisierbar, da derzeit keinerlei rechtliche Grundlage besteht. In Bezug auf ein Schild „Motor aus“ führt er kurz aus, dass es ein derartiges Schild schlichtweg nicht im Verkehrszeichenkatalog zur StVO gibt. Bezüglich des dritten Punktes des Antrages – Verkehrsberuhigung der Bahnhofstraße – erklärt Herr Wustrack, dass dieser Bereich bereits Teil einer Tempo-30-Zone sei.
Herr Schüler betont, die Antwort sei nicht befriedigend. Herr Heinzel erklärt, dass er an dieser Stelle bislang keine Gefährdung bemerkt hat.
Herr Heuer stellt den Antrag zur Abstimmung.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages DS 17/SVV/0287.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Am Bahnübergang Bahnhof Medienstadt ist eine kreuzungsfreie Überquerung für Fußgänger und Radfahrer über die Bahngleise zu initiieren.
2.) Die Großbeerenstraße ist im Bereich Beethovenstraße bis Bahnschranke in der Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. In diesem Straßenabschnitt ist ein Schild aufzustellen mit der Bitte an die Autofahrer, bei geschlossener Bahnschranke den Motor abzustellen.
3.) Verkehrsberuhigung der Bahnhofstraße (z.B. Umwandlung in eine Fahrstraße).