31.05.2017 - 3.4 Wappen der Stadt- und Ortsteile im Plenarsaal
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 31.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Rietz bringt den Antrag ein und betont, dass es Ziel des Antrags sei, die Ortsteile der Stadt Potsdam „sichtbarer“ zu machen. Er weist darauf hin, dass der Antrag als Prüfauftrag verstanden werden soll und begründet dies mit dem Denkmalschutz, der berücksichtigt werden müsse.
Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass fraglich ist, ob überhaupt alle Stadt- und Ortsteile über ein eigenes Wappen verfügen. Auch dies müsse geprüft werden. Herr Dr. Scharfenberg fragt nach den Wappen für die Stadtteile und weist auf eine mögliche Ungleichbehandlung hin, sollten nicht alle Stadtteile eigene Wappen haben. Er schlägt eine weitere und offene Prüfung vor. Herr Rietz stimmt der offenen Prüfung zu.
Frau Armbruster wirft ein, dass die Stadtteile, im Gegensatz zu den Ortsteilen, oft keine eigenen Wappen hätten.
Herr Exner fragt, ob in diesem Zusammenhang dann die Stadtteile, die über kein eigenes Wappen verfügen, ein Wappen erstellen sollen. Herr Krause nimmt den Punkt von Herrn Exner auf und fragt, ob diese überhaupt eigene Wappen haben dürfen.
Herr Finken schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag zu formulieren und den ersten Satz wie folgt zu ändern:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorzugsweise zu prüfen ob an der Stirnseite des Plenarsaals der Stadtverordnetenversammlung, unterhalb des Stadtwappens in adäquater Relation in Größe und Abstand die Wappen der Stadt- und Ortsteile der Landeshauptstadt mit anbringen zu lassen.
Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorzugsweise zu prüfen ob an der Stirnseite des Plenarsaals der Stadtverordnetenversammlung, unterhalb des Stadtwappens in adäquater Relation in Größe und Abstand die Wappen der Stadt- und Ortsteile der Landeshauptstadt mit anbringen zu lassen. Darüber hinaus ist zu klären, ob die Wappen laut Wappensatzung offiziell verwendet werden dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine namens- und urheberrechtliche Genehmigung zu erwirken.
Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. Oktober 2017 zu berichten.