01.06.2017 - 6.4 EINE Stadt für ALLE - Integrationskonzept der L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Trauth-Koschnik stellt mit Unterstützung einer Powerpoint-Präsentation den Erarbeitungsprozess und die Struktur des Konzeptes vor. Dabei weist sie darauf hin, dass Auftakt der Fortschreibung die Integrationskonferenz im Februar 2015 war. Es wurde eine Steuerungsgruppe mit Politik, Verwaltung und Experten gebildet.

Sie weist darauf hin, dass nicht die Maßnahmen im Konzept beschlossen werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmevorschläge, die vor der Umsetzung, jeweils durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden müssen.

 

Herr Kaiser bringt die neue Fassung des Änderungsantrages der Fraktion CDU/ANW ein, die allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegt.

 

Frau Trauth-Koschnik macht deutlich, dass es zum Thema Fordern gesetzliche Regelungen und auch Sanktionsmöglichkeiten gibt.

 

Herr Wollenberg findet in dem Konzept das Integrationsverständnis wieder, was in der Stadt erfolgreich gelebt wird. Er lt es r wenig zielführend, die Forderungen des Änderungsantrags in das Konzept aufzunehmen.

Er wirbt dafür, den Änderungsantrag abzulehnen und dem Konzept in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

 

Herr Kulke schließt sich dem an. Er betont, dass er die Vertreter der Fraktion CDU/ANW bei der Erarbeitung des Konzeptes vermisst hat.

 

Herr Harder bittet die Fraktion CDU/ANW, Mittel für die Ausbildung und die Sprachkurse zu organisieren.

 

Herr Ströber weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für das Fördern noch nicht zur Verfügung stehen. Das Fordern steht im Bundesgesetz und ist damit geregelt. Er betont, dass erst das Fördern ermöglicht werden muss, danach kann auch gefordert werden.

 

Herr Kolesnyk stellt zunächst den Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW zur Abstimmung.

 

Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Leitgedanken „rdern und Fordern“, die Grundsätze der Integrationspolitik des Gemeinsamen Konzeptes von Bund und Ländern sowie die Kernaussagen der Meseberger Erklärung der Bundesregierung zur Integration vom 25.05.2016 wie folgt aufzunehmen:

 

bei 2.1 Worauf sich das Integrationskonzept bezieht wird nach dem ersten Satz eingefügt:

Die Bundeskanzlerin hat am 22. April 2016 mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ein „Gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“ beschlossen. Dabei geht es einerseits um die Verdeutlichung eines Ebenenübergreifenden schlüssigen Gesamtansatzes, wonach gesetzliche Maßnahmen im Bund und in den Ländern, Bundes-und Landesprogramme sowie konkrete Projekte und Strukturen vor Ort erkennbar Teil eines Ganzen sind. Andererseits soll das erprobte Instrumentarium vor allem in den Bereichen Sprachförderung, Integrationskurse, Bildung, Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt sowie beim Wohnungsbau passgenau eingesetzt, praxisgerecht verzahnt und über die chsten Jahre zielgerichtet ausgebaut werden. Diesen, alle Ebenen übergreifenden Gesamtansatz, greift das Konzept auf.(vgl. Bundesregierung zur Meseberger Erklärung vom 26.05.2017)

DesWeiteren knüpft die Konzeption...........

 

bei 2.2 Leitlinien: Der Rahmen und Kompass für die konkrete Integrationspolitik:

wird als erster Absatz eingefügt:

Kern unserer integrationspolitischen Maßnahmen ist das Prinzip des Förderns und Forderns. Integration ist ein Angebot, aber auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung. Integration kann nur als wechselseitiger Prozess gelingen.

Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Potsdamer Bevölkerung voraus, aber auch die Bereitschaft der Zugewanderten, die Menschen, die Gesellschaft und die Regeln des Aufnahmelands zu respektieren und sich um ihre eigene Integration aktiv zu bemühen.(vgl. Bundesregierung zur Meseberger Erklärung vom 26.05.2017)

 

Bei der Aufzählung der Leitlinien (im Text und in der Anlage „Auf einen Blick“) wird an erster und zweiter Stelle der Aufzählung eingefügt:

-          Flüchtlinge nach dem Motto Fördern und Fordern aufnehmen und integrieren

-          Integration als Angebot und Verpflichtung eigener Anstrengungen verstehen

(vgl. Bundesregierung zur Meseberger Erklärung vom 26.05.2017)

 

Im Teil II: Handlungsfelder für die Umsetzung der Integrationsziele wird eingefügt:

1. Integration von Flüchtlingen Erwartungen -Ziele

 

Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, wollen wir möglichst gig in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt integrieren. Deshalb ist ein schneller Abschluss des Asylverfahrens wichtig. Denn spätestens mit der Anerkennung als Schutzberechtigte/r stehen alle Wege zur Qualifizierung und Integration sowie der Arbeitsmarktzugang offen. Sofern trotz guter Bleibeperspektive eine zügige Anerkennung nicht erreicht werden kann, wollen wir bereits während des laufenden Asylverfahrens mit den Integrationsmaßnahmen beginnen.

Auf den Flüchtlingsrouten kommen auch Menschen zu uns, die nicht vor Verfolgung fliehen und daher keine Perspektive auf Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte/r haben. Sie erhalten bei uns kein Aufenthaltsrecht, denn das Asylverfahren ist kein legitimer Weg der Arbeitsmigration. Entsprechend steht ihnen der Weg zu den Maßnahmen der Integration in den Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht offen. Darüber ssen die Betroffenen schnell Klarheit haben und Ausreisemöglichkeiten zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer aufgezeigt bekommen. Dazu werden wir weiterhin auch Ansätze der Rückkehrberatung fördern. Zudem kommt dabei der Schaffung von Perspektiven nach der Rückkehr eine besondere Bedeutung zu. Deshalb wollen wir auch vermeiden, dass für diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, der Aufenthalt in Deutschland ungenutzt und untätig verstreicht. Auch sie wollen wir frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten sowie die Gepflogenheiten unseres Landes aufklären, um Konflikte während des Aufenthaltes zu vermeiden. Darüber hinaus wollen wir ihnen außerhalb des Arbeitsmarktes Betätigungsmöglichkeiten eröffnen, die zu beherrschen ihnen im Heimatland nützlich sein kann. Wer seine Ausreisepflicht jedoch nicht freiwillig erfüllt, muss zurückgeführt werden und erhält bei selbst zu vertretendem Ausreisehindernis nur reduzierte staatliche Leistungen.

Viele Flüchtlinge kommen gerade nach Deutschland, weil sie unsere Werte und unser Land schätzen. Sie strengen sich an, unsere Sprache zu erlernen, respektieren selbstverständlich unsere Regeln und bemühen sich mit aller Kraft, arbeiten zu können, um sich in Deutschland ein neues, besseres Leben aufzubauen. Diesen Integrationswillen wollen wir fördern und unterstützen, wir fordern ihn aber auch ein. Die Einhaltung unserer Gesetze und die Achtung unserer Werte sind unabdingbar für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens. (vgl. Gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen vom 22.04.2016)

 

Ziele auf einem Blick

  1. Das Erlernen der deutschen Sprache einfordern
  2. Unser Wertesystem sowie die Erwartung dessen Anerkennung vermitteln
  3. Über unser staatliches Gewaltmonopol und den gesetzlichen Regeln des Rechtsstaates mit der Erwartung sie anzuerkennen informieren
  4. Das Religionsverständnis unserer Gesellschaft mit der Erwartung der Anerkennung vermitteln
  5. Über Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung von Verpflichtungen aufklären

Über Umgang mit der Ausreisepflicht informieren.

 

Die Ziele werden im Verlauf der Aufnahme, Beratung und Betreuung den Flüchtlingen / Asylbewerbern entsprechend deren Status erklärt und vermittelt.

 

In der Anlage Auf einen Blick: Leitlinien der Integrationspolitik und Gesamtdarstellung der Zielewird bei den Handlungsfeldern / Ziele als neues Handlungsfeld eingefügt:

1. Integration von Flüchtlingen Erwartungen -Ziele

-          das Erlernen der deutschen Sprache einfordern

-          unser Wertesystems sowie die Erwartung dessen Anerkennung vermitteln

-          über unser staatliches Gewaltmonopol und den gesetzlichen Regeln des Rechtsstaates mit der Erwartung sie anzuerkennen informieren

-          das Religionsverständnisses unserer Gesellschaft mit der Erwartung der Anerkennung vermitteln

-          über Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung von Verpflichtungen aufklären

-          über Umgang mit der Ausreisepflicht informieren

(Quellen 1 bis 3)

 

Quellen:

  1. Presse-und Informationsamt der Bundesregierung am 25.05.2016 Meseberger Erklärung zur Integration
  2. Gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen Grundsätze der Integrationspolitik vom 22.04.2016
  3. SPDBrandenburg Antrag Ini01/I/2015 Starkes Land mit klaren Regeln.Wie die Integration von Flüchtlingen gelingen kann vom 28.11.2015

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  1

Ablehnung:11

Stimmenthaltung:  1

 

Anschließend bittet er um Abstimmung über die vorliegende Drucksache.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

EINE Stadt für ALLE - Integrationskonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2016-2020

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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