18.12.2002 - 2.1 Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für  Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat der DS mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

Anlage Straßenverzeichnis:

Folgende Straßen werden, unterschieden nach 2 Prioritäten, von RK 6/03 nach RK 5K/03 neu zugeordnet:

 

Priorität 1:

Am Brunnen

Am Plantagenhaus

Damaschkeweg

Hasensprung

Hegemeisterweg

Heidereiterweg

Kottmeierstraße

Kunersdorfer Straße

Vogelsang

Waldstraße

 

Priorität 2:

Am Böttcherberg

Am Waldrand

Louis-Nathan-Straße

Tannenstraße

Waldmüllerstraße

Wannseestraße

Wilhelm-Leuschner-Straße

 

Diese Änderungen entsprechen  dem Änderungsantrag (Nr. 2) der Fraktion PDS.

 

Die Kohlhasenbrücker Straße wird von RK 4K/03 nach RK 5K/03 neu zugeordnet.

 

Die Mittelstraße und die Benkertstraße sind von der RK 2/03 in die RK 3/03 (Reinigung einmal wöchentlich) einzugliedern.

 

 

Den Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion PDS, dessen Wortlaut nachfolgend aufgeführt ist, hat der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz abgelehnt:

 

 

Änderungsantrag der Fraktion PDS (Nr. 1) zu:

§ 3  Art und Umfang der Reinigung (2)

 

haben Ausschüsse abgelehnt

RK 1    /03            Hauptbahnhof ..... wöchentlich 6 x – Mischreinigung .....

(bleibt so)

 

RK 1K/03 Brandenburger. Str. Fahrbahn ..... wöchentlich 4 x – maschinelle Reinigung .....

(anstelle alt 6 x – maschinelle Reinigung)

                        Zusätzlich sind ausreichende und größere Papierkörbe/Abfallbehälter

                        als bisher aufzustellen!

 

RK 2    /03            historische Innenstadt ..... wöchentlich 1 x – Mischreinigung .....

(anstelle alt 2 x – Mischreinigung)

 

RK 2K/03 historische Innenstadt ..... wöchentlich 1 x – maschinelle Reinigung ...... (anstelle alt 2 x – maschinelle Reinigung)

 

RK 4    /03            Hauptstraßen ..... monatlich 1 x – Mischreinigung und 14-tägig 1 x -

                        maschinelle Reinigung

(anstelle alt 14-tägig 1 x – Mischreinigung)

 

RK 4K/03            Hauptstraßen ..... 14-tägig 1 x – maschinelle Reinigung

(bleibt so)

 

RK 5    /03            Nebenstraßen ..... 2-monatlich 1 x – Mischreinigung und monatlich 1 x -

                        maschinelle Reinigung

(anstelle alt monatlich 1 x – Mischreinigung)

 

RK 5K/03            Nebenstraßen ..... monatlich 1 x – maschinelle Reinigung

(bleibt so)

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion PDS ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen:

 

Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

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Abstimmungsergebnis:

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei 21 Nein-Stimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage