20.06.2017 - 5.4 Konzept für Senioreneinrichtungen

Beschluss:
vertagt
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Herr Dünn bringt den Antrag ein.

 

Herr Schubert verweist auf den Grundsatzambulant vor „stationär“. Die ambulante Pflege in der Häuslichkeit sollte auch weiterhin in den Vordergrund gestellt werden.

Er macht auch darauf aufmerksam, dass Menschen, die im ländlichen Raum leben, oft in eine Senioreneinrichtung in der Stadt ziehen wollen. Er gibt auch zu bedenken, dass der Antrag einen Eingriff in die Belange Dritter bedeutet.

 

Herr Bindheim (FB Soziales und Gesundheit) verweist auf das SGB XI, nach dem die Verantwortung beim Land liegt. Die Kommune kann hier nicht tätig werden.

 

Herr Schubert erinnert an den Runden Tisch Pflege, der zu Beginn des Jahres erstmalig durchgeführt wurde. Er schlägt vor, dies beim nächsten Termin im September 2017 zu thematisieren und dann im GSI-Ausschuss zu berichtet.

 

Frau Schulze spricht sich für die Zurückstellung des Antrages aus. Sie weist auch darauf hin, dass die LHP keine entsprechenden Flächen zur Verfügung hat.

 

Frau Dr. Herzel betont, dass der Antrag das eigentliche Problem nicht trifft. Sie macht darauf aufmerksam, dass auch Pflegekräfte benötigt werden, was derzeit ein großes Problem darstellt.

 

Frau Tinney entnimmt der Begründung, dass es um ein Standortkonzept geht und fragt, ob denn Steuerungsinstrumente bei der Stadt in der Standortwahl gesehen werden.

 

Herr Dünn macht deutlich, dass nach SGB XI auch die Kommune einzubeziehen ist. Die Kommune sollte darauf vorbereitet sein. Dafür wäre ein Standortkonzept geeignet. Er stimmt der Zurückstellung zu, um die Ergebnisse des Runden Tisches abzuwarten.

 

Herr Schubert sagt zu, dann eine Karte mit Standorten der aktuellen Einrichtungen vorzustellen.

 

Frau Eisenblätter stellt die Zurückstellung zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  7

Ablehnung:0

Stimmenthaltung:0

 

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