13.06.2017 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 64 "Garde-Ulanen-Kaserne", 1....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass zur langfristigen Sicherung der gewerblichen Nutzung der Druckerei am Standort eine Änderung im Bereich des festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebietes erforderlich sei.

 

 

Erörterungsbedarf besteht nicht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 64 „Garde-Ulanen-Kaserne“, 1. Änderung Teilbereich „Gewerbefläche“ entschieden (gemäß Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. Nr. 64 „Garde-Ulanen-Kaserne“, 1. Änderung Teilbereich „Gewerbefläche wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 3 und 4).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage