05.07.2017 - 5.17 Übertragung der Befugnis zur Bewirtschaftung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Finanzen und für Gesundheit, Soziales und Inklusion (ff) empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Übertragung der Befugnis zur  Bewirtschaftung von kommunalen Haushaltsmitteln gemäß § 44 f Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch II, soweit diese Aufgaben die Kassengeschäfte nach § 38 Absatz 1 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung betreffen, an das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.

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Anlagen