10.10.2017 - 4.1 Verkehrsverlagerung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 10.10.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
16/SVV/0741 Verkehrsverlagerung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass es sich hier um eine Wiedervorlage handelt. Der Antrag ist im Januar 2017 auf Bitte der antragstellenden Fraktion bis zur Vorstellung der Information über das Prüfergebnis zum Beschluss 16/SVV/0368 „Verkehrsmonitoring für Potsdam“. zurückgestellt worden
Von daher wird vorgeschlagen, die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.1.1. gemeinsam zu behandeln.
Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) erinnert an den Auftrag zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Optimierung der Verkehrsinformation für die Verkehrsteilnehmer. Mit der Erarbeitung des Konzeptes sind Herr Prof. Ortgiese von der FH Potsdam und die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) Berlin beauftragt. Er übergibt das Wort an Herrn Voigt von der VMZ Berlin.
Herr Voigt berichtet, dass bei der Erarbeitung des Konzepts zur Optimierung der Verkehrsinformation für die Verkehrsteilnehmer folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen waren
- Trends der Mobilitätsentwicklung
- spezifische Herausforderungen der Landeshauptstadt Potsdam, seiner Stadt-Umland-Beziehungen und seiner Beziehungen zu Berlin
- Anforderungen an die verkehrsträgerübergreifende Steuerung der Verkehrssysteme
- technische Entwicklungen der Kommunikationskanäle und der Schnittstellen zur Informationsbereitstellung.
und geht anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) detailliert auf die Anforderungen an ein intermodales Verkehrsinformationssystem und den 3-Stufenplan zur Optimierung der Verkehrs- und Mobilitätsinformation ein.
Als Fazit für eine intermodale Verkehrs- und Mobiliätsinformation- und -dienste in der Region Potsdam kann festgestellt werden, dass die Weiterentwicklung der modalen Verkehrssteuerung und -information der Landeshauptstadt Potsdam zu einem intermodalen Mobilitätsmanagement stufenweise umgesetzt werden kann.
- Feinplanung und Umsetzung Stufe 1 in 2018/19 (bei Bereitstellung der finanziellen Mittel)
- Grobe Kostenschätzung
Feinplanung ca. 50 T€
Umsetzung Information ca. 150 T€
Erweiterung technische Infrastruktur ca. 100 T€
- Kostenschätzung und Zeitplanung von Stufe 2 und Stufe 3 im Rahmen der Feinplanung
Die Weiterentwicklung sollte unter Einbindung der benachbarten Gemeinden erfolgen. Die VSMZ Potsdam schafft die technischen Voraussetzungen für die Mobilität von morgen.
Herr Eichert dankt für die Informationen und findet es gut, dass die Landeshauptstadt Potsdam dabei ist, ein Verkehrsmonitoring zu entwickeln. Gerade im Potsdamer Norden sei dies auch erforderlich. Von daher bittet er um Zustimmung zu seinem bereits in einer früheren Sitzung eingebrachten Antrag 16/SVV/0741.
Frau Hüneke fragt, wie fein die Rückkoppelung beim Monitoring sein wird.
Herr Olm (Bereich Verkehr und Technik) antwortet, dass es zwei Anträge gibt. Die heutige Präsentation nimmt Bezug auf den Beschluss 16/SVV/0368 von September 2016. Die Berichterstattung war gekoppelt an die Wiedervorlage des Antrages 16/SVV/0741 der Fraktion CDU/ANW. Heute ist die Vorstellung des Großen und Ganzen erfolgt und es müsse überlegt werden, ob dies auf kleine Straßen anwendbar ist. Herr Olm ergänzt, dass nur für das Hauptstraßennetz mehr als 300 T€ benötigt werden.
Herr Eichert betont, dass es hier nicht in der Tiefe um die Hauptstraßen gehe, sondern vielmehr um die Lücken, die ein besonderes Verkehrsmonitoring benötigen.
Frau Hüneke fragt, ob es vorstellbar sei, ein kleineres flexibleres Modul für den ortsspezifischen Einsatz vorzubereiten, welches dann in das Gesamtnetz eingespeist werden kann.
Herr Schütt verweist auf die Aussagen von Herrn Niehoff in der Ausschusssitzung am 17.1.17, dass bereits Verkehrsbeobachtungen erfolgen und auch Hinweise aus der Bürgerschaft bzw. über google aufgegriffen werden.
Herr Olm bestätigt, dass es, wie in der Präsentation zum Beschluss 16/SVV/0368 dargestellt, die grundsätzliche Idee gibt FCD-Daten (Floating-Car-Data) zur Optimierung des Verkehrsmonitorings zu nutzen. Jedoch müsse die finanzielle Seite der Ausweitung auf das Nebennetz berücksichtigt und mit dem Nutzen abgewogen werden.
Generell stehen aktuell weder für die Optimierung des Verkehrsmonitorings auf dem Hauptstraßennetz noch für das Monitoring der Anliegerstraßen die finanziellen Mittel zur Verfügung.
Herr Rubelt bittet Herrn Prof. Ortgiese (Fachhochschule Potsdam) um nähere Erläuterungen.
Herr Prof. Ortgiese gibt zu bedenken, dass es statistische Grenzen bei der plausiblen Abdeckung von FCD-Daten im Nebennetz gibt. Die Plausibilität bei FCD-Daten auf Hauptverkehrsstraßen ist aufgrund der großen Verkehrsmenge gegeben, jedoch aufgrund der geringen Verkehrsbelastung in den Nebenstraßen ist die Plausibilität der FCD-Daten stark eingeschränkt. Die Installation von stationären Messstellen zur Erhöhung der Plausibilität wäre denkbar, ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden.
Die vorgestellte Optimierung der Verkehrsmonitoring mit seinem intermodalen Ansatz bietet große Handlungsoptionen.
Herr Voigt ergänzt, dass eine temporäre Erweiterung des vorgestellten Verkehrsmonitoring auf das Nebennetz möglich sei. Dies bedarf einer gezielten Vorbereitung z.B. bei größeren Baumaßnahmen. Eine einfache Integration des Nebennetzes ist dann möglich.
Herr Jäkel unterstützt den Antrag der Fraktion CDU/ANW. Bei Bedarf sollte eine flexible Betrachtung der Neben- bzw. Umgehungsstraßen vorgenommen werden, wenn es im Hauptnetz zu Problemen kommt.
Herr Berlin äußert, dass für Ihn der Sinn fehle. Wenn Baustellen aufgemacht werden ist klar, dass der Verkehr umzulenken ist.
Herr Eichert bittet dem Antrag mit der auf das erste Quartal 2018 geänderten Terminstellung zuzustimmen.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag 16/SVV/0741 mit der geänderten Terminstellung auf das erste Quartal 2018 zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein besonders Verkehrsmonitoring insbesondere in Anliegerstraßen und Straßen zur Erschließung von Wohngebieten durchzuführen mit dem Ziel, festzustellen, wo sich neben den für den Durchgangsverkehr vorgesehenen Straßen parallele Durchgangsverkehrsrouten herausbilden. Mögliche Gegenmaßnahmen wie z.B. bei der Verkehrslenkung und Verkehrsführung zu prüfen und umzusetzen sowie bei weiteren Verkehrskonzepten und Planungen zu ziehende Konsequenzen zu berücksichtigen.
Erste Feststellungen sind im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie dem Hauptausschuss bis Ende des ersten Quartals 2017 2018 und danach halbjährlich vorzustellen.