17.12.2002 - 4.4 Städtebauliches Gestaltungskonzept Wasserseite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein. Er informiert an Hand der Karte zur Gestaltung und verweist darauf, dass es sich auch hier um einen Selbstbindungsbeschluss (Beauftragung mit Fördermitteln des Landes) handelt.

 

Herr Jäkel geht kurz auf die Silhouette ein (insbesondere bezieht er sich hier auf S. 11 Pkt. 29) und bittet um Information, durch welche Möglichkeiten die Erlebbarkeit des Uferweges (v. der Havelbucht bis zur Neptungrotte) besser darzustellen wäre.

 

Herr Goetzmann bittet die Funktionalität der Uferwege und das Gesamtkonzept getrennt zu betrachten; hierbei verweist er auf die BE im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung.

 

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Beschlussvorschlag :

 

1. das Städtebauliche Gestaltungskonzept "Wasserseite" wird als teilräumliche Ergänzung des Ufer- und Stegkonzeptes (DS 02/SVV/0630) zur Schaffung eines Orientierungsrahmens für stadtgestalterische Fragen zur Kenntnis genommen (s. Anlagen)

 

2. für die Berücksichtigung stadtgestalterischer Fragen bei der Aufstellung von im Geltungsbereich    dieses Städtebaulichen Gestaltungskonzeptes liegenden Bebauungsplänen sollen folgende Gestaltungsprinzipien als Orientierungsrahmen verwendet werden:

   - Freihaltung der Uferzonen von Bebauung in einer Tiefe von 30 m und

     Herstellung eines öffentlich zugänglichen Uferwegs

   - Gliederung des Siedlungskörpers durch Grünzäsuren und Blickfenster mit

     öffentlicher Zugänglichkeit zur Uferzone

   - Begrenzung der Höhen der uferseitig angrenzenden Gebäude auf 15 m

   - offene Bauweise der uferseitig angrenzenden Gebäude

 

3. vorrangig für die Gebiete

    - Zeppelinstraße/"Kraftwerk Nord"

    - Brückenkopf Humboldtbrücke

    sind im Rahmen der hier durchzuführenden Planungen die Möglichkeiten zur

    Umsetzung der Gestaltungsvorschläge zu prüfen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  8

Ablehnung: 0

Stimmenthaltung: 0

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