12.07.2017 - 3.1 Rückführung der originalen Stadtschloßfiguren n...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Kirsch bringt die neue Fassung des Antrags der Fraktion Bürgerbündnis-FDP vom 11.07.2017 ein und verliest den aktualisierten Antragstext.

 

Anschließend weist Frau Krusemark, Leiterin des Fachbereichs Recht, Personal und Organisation, darauf hin, dass die rechtliche Einschätzung der Verwaltung zum Sachverhalt bereits vorläge und auch die eingebrachte neue Fassung des Antrags nichts an dieser Einschätzung ändere.

 

Herr Schüler wirft ein, dass er die Argumentation der Antragstellenden nicht nachvollziehen könne. Die Klärung, wer Eigentümerin der Stadtschlossfiguren ist, sei auch in der neuen Fassung des Antrags nicht zufriedenstellend dargelegt.

 

Herr Heuer fragt, in wie fern das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)r diesen Sachverhalt überhaupt „zuständig“ sei. Frau Krusemark antwortet, dass das BGB gelte. Sie geht weiter darauf ein, dass eventuelle Eigentumsansprüche mittlerweile verjährt wären, wenn die Landeshauptstadt Potsdam Eigentümerin der Stadtschlossfiguren wäre.

 

Herr Dr. Scharfenberg sagt, dass er wenig Chancen für eine erfolgreiche Rückführung der Stadtschlossfiguren sehe. Er weist weiter darauf hin, dass die Verwaltung „Wichtigeres“ zu tun habe und der Antrag nicht zielführend sei.

 

Nach einer kurzen Diskussion zur Wortwahl im Antrag, wird dieser in der neuen Fassung er Fraktion Bürgerbündnis-FDP vom 11.07.2017 zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Unverzüglich als Vertreter der Eigentümerin zu veranlassen, den möglicherweise nach wie vor bestehenden Leihvertrag zwischen der VPSG (ehemals Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam) mit der Verwaltung der Berliner Humboldt Universität durch die Leihgeberin aufzukündigen, da die Stadtschlossfiguren Eigentum der Stadt Potsdam sind.

 

  1. Entsprechende Vereinbarungen mit der Leihnehmerin zu treffen, so dass die Figuren innerhalb eines Jahres nach Potsdam auf dessen Kosten im fachgerecht restaurierten Zustand nach Potsdam gebracht werden. Die in dem Leihvertrag vorgesehene Überwachung der ordnungsgemäßen Rückgabe der Figuren, sollen durchgeführt werden

 

  1. Nach Wiederherstellung der 8 Originalfiguren des ehemaligen Stadtschlosses, sind diese dem Verein Potsdamer Stadtschloss e.V. zur Wiederaufstellung von zunächst 4 Figuren auf den Außenfassaden zur Verfügung zu stellen. Über den Verbleib und der Verwendung der übrigen 4 Staturen, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

11

Stimmenthaltung:

3

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=112382&selfaction=print