05.09.2017 - 4.1 Effiziente Flächennutzung in Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Walter erinnert, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr im Juni 2017 bereits folgender neuen Fassung zugestimmt habe.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Bauvorhaben der Stadt bzw. ihrer nachgeordneten Einrichtungen und Firmen dafür Sorge zu tragen, dass zuerst alle Möglichkeiten einer effizienteren Flächennutzung ausgelotet werden, um wertvolle Naturräume zu schützen. Dabei sollen auch die Eigentümer von Flächen in der Nachbarschaft geprüft und die Möglichkeit einer Einbeziehung erkundet werden.“

 

Anlass der Rücküberweisung aus der Stadtverordnetenversammlung am 5.7.2017 ist der Antrag von Frau Hüneke, zusätzlich den 2. Absatz des Ursprungsantrags wieder einzufügen:

„Bestehende Grundsatzbeschlüsse wie der Flächennutzungsplan oder die zum Leitplanung Weltkulturerbe sind dabei unverändert zu berücksichtigen.“

 

Herr Walter ergänzt, dass der KOUL-Ausschuss dieser Ergänzung in der vergangenen Woche bereits mit 5/0/1 zugestimmt habe.

 

 

Herr Kirsch erkundigt sich, wie das Wort „berücksichtigen“ zu interpretieren sei.

 

 

Herr Krause hält den Antrag für obsolet und verweist auf den § 1 des Baugesetzbuches. Aus seiner Sicht bestehe kein Anlass etwas zu beschließen, was bereits vom Gesetz vorgegeben worden ist.

 

 

Herr Eichert spricht sich hingegen für den Antrag aus, da er über das, was im Baugesetzbuch steht, hinaus gehe. Zielstellung sei die Sicherung wichtiger Grünflächen und die Bebauung, dort wo es möglich ist.

 

 

Frau Reimers fragt, ob der Antrag sinnvoll sei.

 

 

Herr Wiggert verweist auf die im Antrag seiner Auffassung nach enthaltenen widersprüchlichen Inhalte, wie die Wortwahl „effizientere“ und den letzten Satz im ersten Absatz „Dabei sollen auch die Eigentümer von Flächen in der Nachbarschaft geprüft und die Möglichkeiten der Einbeziehung erkundet werden.“, welchen er für nicht schlüssig in der Zielstellung für mehr Naturraum hält.

 

 

Herr Berlin sieht „unverändert zu berücksichtigen“ als problematisch an.

 

 

Herr Kühnemann äert für die antragstellende Fraktion, dass es hier um kreative Lösungen gehe. Wenn Änderungen im Flächennutzungsplan erfolgen sollen, dann im Vorfeld und nicht aufgrund von Bebauungsplänen.

 

 

Herr Rubelt äert, dass die Verwaltung dem Antrag zustimme. Es sei Bestandteil des Baugesetzbuches und die Ergänzung würde das Ganze betonen.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bittet den Zusatz eher als Klarstellung zum vorangehenden Absatz zu verstehen, der verdeutlichen soll, dass der Flächennutzungsplan damit nicht ausgehebelt wird.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt folgende ergänzte neue Fassung zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Bauvorhaben der Stadt bzw. ihrer nachgeordneten Einrichtungen und Firmen dafür Sorge zu tragen, dass zuerst alle Möglichkeiten einer effizienteren Flächennutzung ausgelotet werden, um wertvolle Naturräume zu schützen. Dabei sollen auch die Eigentümer von Flächen in der Nachbarschaft geprüft und die Möglichkeit einer Einbeziehung erkundet werden.

 

Bestehende Grundsatzbeschlüsse wie der Flächennutzungsplan oder die Leitplanung zum Weltkulturerbe sind dabei unverändert zu berücksichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage