31.08.2017 - 3.6 Prozess, Ziele und Strategien des Masterplan 10...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Lippert (Koordinierungsstelle Klimaschutz) bringt die Vorlage ein und erläutert sie anhand einer Präsentation. Sie betont die Dringlichkeit einer heutigen Beschlussfassung, insbesondere um den Erhalt von Fördermitteln nicht zu gefährden.

 

 

Herr Jäkel kann sich der Vorlage nicht anschließen. Er kritisiert die enthaltenen Ziele als unrealistisch. Besonders problematisch seien die Festlegungen auf eine 95prozentige Reduzierung der CO2-Emission sowie auf die Senkung des Endenergieverbrauchs um 50 Prozent. Beides sei schlichtweg unmöglich. Die Aussagen in der Anlage 1 hält er für unrealistisch bis falsch. Konkret bezweifelt er z. B. die Aussage, „Potsdam als Stadt der kurzen Wege“. Arbeitswege würden im Gegenteil immer länger. Er kann der Vorlage nicht zustimmen.

 

 

Herr Walter kann diese Einschätzung nicht teilen und stehe hinter der Arbeit der Verwaltung. Viele der Aussagen seien wissenschaftlich belegt. Die Vorlage müsse beschlossen werden.

 

 

Herr Piest hält die Ziele und Visionen für fundiert und wichtig. Die Vorlage sollte beschlossen werden, um dem Masterplan-Gutachten eine Chance zu geben.

 

 

Herr Berlin macht deutlich, dass die Ziele in Sachen Klimaschutz nicht hoch genug gesteckt werden können. Obwohl die Ziele in Teilen sicherlich unrealistisch seien, sollte der Vorlage zugestimmt werden.

 

 

Herr Kuppert räumt ein, dass die Bearbeitung dieses Themenkomplexes zwar mit viel Arbeit verbunden ist, die Vision aber für die Zukunft unabdingbar sei. Auch wenn Potsdam global betrachtet nur sehr geringen Einfluss auf den Klimaschutz nehmen kann, soll und muss die Landeshauptstadt ihren Beitrag leisten. Für nachfolgende Generationen und für den Planeten, von dem wir nur diesen einen haben, habe der Klimaschutz höchste Priorität.

 

 

Herr Henning räumt ein, dass man realistisch bleiben müsse. Dieses Konzept könne nur ein Versuch sein. Das Ziel teilt er uneingeschränkt, wieviel sich hiervon letztlich umsetzen lässt, müsse abgewartet werden.

 

 

Herr Rietz merkt an, dass es sich hier vielfach um Visionen handelt, die man haben muss; auch wenn die Realität mitunter anders aussehe. Kritisch sieht er jedoch die Festlegung von bestimmten Positionen, wie sie in der Anlage 1 enthalten seien. Er beantragt daher folgende Passagen zu streichen bzw. zu ändern:

Anlage 1, Seite 1: „Im ganzen Stadtgebiet kommt grüne Fernwärme zum Einsatz,…“ Hier ist zu relativieren, da in dünn besiedelten Bereichen Fernwärme nicht das Ziel sein kann.

Anlage 1, Seite 2: Streichung des Halbsatzes, „Die Diskussion über Ausweitung von Straßenquerschnitten oder den dritten Havelübergang der 2010er Jahre sind überkommen -“.

 

 

Herr Rubelt macht noch einmal deutlich, dass so ein Handlungsplan für die Zukunft unabdingbar sei. Der Klimawandel muss Beachtung finden. Der Masterplan stellt hierbei ein wichtiges Instrument dar, welches für die Zukunft unabdingbar sei. Die Landeshauptstadt habe sich verschiedene Konzepte sowie ein Leitbild gegeben, welche u. a. mittels dieses Instrumentes umgesetzt würden. Demzufolge sei hier nicht nur die Rede von Visionen, sondern von notwendigen Zielen.

 

 

Frau Lippert sagt zu, die von Herrn Rietz gewünschte Streichung zur Fernwärme vorzunehmen. Auch gegen die Streichung in Bezug auf den Havelübergang hat sie keine Einwände, sofern sie gewünscht werde.

 

 

Herr Jäkel spricht sich für die vorgeschlagenen Streichungen aus. Ihm gehen diese jedoch nicht weit genug. Das Planziel sollte realistischer gefasst werden. Konkret geht es ihm um die 95prozentige Reduzierung der CO2-Emission und die 50prozentige Senkung des Energieverbrauchs. Beide Zahlen sollen korrigiert werden.

 

 

Herr Dr. Zöller verweist darauf, dass die 95- und 50 Prozent durch den Fördermittelgeber vorgegeben seien. Sie zu reduzieren, würde bedeuten, sich gegen den Erhalt der Fördermittel auszusprechen.

 

 

Herr Weyer (Geschäftshrer Luftbild-Umwelt-Planung [LUP] GmbH) bestätigt als Koordinator des Gutachtens die Vorgabe der 95- und 50 Prozent durch den Bund. Er ruft die Aussage aus dem Gutachten in Erinnerung, dass Potsdam diese vorgegebenen Ziele nicht erreichen könne, dem aber nahe komme und macht deutlich, dass das Gutachten sehr wohl realistisch sei. Er räumt ein, dass das Jahr 2050 als festgelegter Zeitpunkt zum Erreichen der Ziele weit weg sei und man nicht uneingeschränkt in die Zukunft schauen könne. Im Fokus stehe deswegen auch die Inganghaltung des Verstetigungsprozesses, wozu vorrangig zu klären sei, was in den einzelnen Quartieren ermöglich werden kann.

 

 

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die enge Zeitschiene, weswegen heute über die Vorlage abgestimmt werden sollte. Zwar hätte die Vorlage noch nicht in allen Ortsbeiträten (OBR) behandelt werden können (Groß Glienicke, Marquardt und Uetz-Paaren), jedoch werde den OBRen im Klimarat am 5.9. noch einmal die Gelegenheit eingeräumt, zu der Vorlage Stellung zu nehmen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass Frau Lippert die Streichung des Passus zur Fernwärme (Seite 1 der Anlage 1) bereits bestätigt hat und stellt den Änderungsantrag, den Halbsatz, „Die Diskussion über Ausweitung von Straßenquerschnitten oder den dritten Havelübergang der 2010er Jahre sind überkommen –„ auf der Seite 2 der Anlage 1 zu streichen, zur Abstimmung.

 

Er wird mit 3:4:0 abgelehnt.

 

 

Herr Dr. Zöller bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein und begründet ihn.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz ist zu prüfen, ob bzw. wie im Bereich des Controllings die Expertise der Tandemkommune Hannover genutzt werden kann.“

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz ist zu prüfen, ob bzw. wie im Bereich des Controllings die Expertise der Tandemkommune Hannover genutzt werden kann.

 

Er wird mit 5:0:2 angenommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)    Der Prozess auf dem Weg zu einer klimaneutralen Landeshauptstadt bis 2050 wird weiterverfolgt. Ziel bleibt die Reduzierung der CO2 -Emissionen um 95% und des Endenergieverbrauchs um 50% gegenüber 1990. Die Stadt strebt an, ihre auf kommunaler Ebene möglichen Beiträge dazu zu leisten und erwartet, dass wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen hierfür auf den Ebenen von Bund und Land sowie international geschaffen werden.

 

2.)    Die technisch, wirtschaftlich, ambitionierten Ziele und die dafür erforderlichen Strategien, gemäß Anlage1, bilden den Ordnungsrahmen der künftigen Klimaschutzpolitik der Landeshauptstadt.

 

3.)    Es ist eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche die Strategien innerhalb eines Jahres mit bestehenden übergeordneten rechtlichen Rahmen (z.B. Energieeffizienzrichtlinie, EWG, EnEV, EEG usw.) sowie beschlossenen städtischen Konzepten (z.B. Leitbild, Stadtentwicklungskonzepte Wohnen und Gewerbe usw.) abgleicht. Mitglieder sollen Vertreter aller Geschäftsbereiche, der kommunalen Unternehmen, des Eigenbetriebs und der Stadtverordnetenversammlung sein.

Es sind Zielindikatoren, Zielkorridore, Zielkonflikte mit Abwägungsvorschlägen und Verantwortlichkeiten darzustellen. Es ist aufzuzeigen, wie die Strategien in den Verwaltungsvollzug eingeordnet werden können, welche personellen und finanziellen Ressourcen hierfür erforderlich sind, welche Förderunterstützung durch Land, Bund und EU bei welchen Eigenanteilen der Stadt hierfür erwartet werden und welche Förderunterstützung zur wirtschaftlichen und sozialverträglichen Umsetzung notwendig wäre.
Das Ergebnis ist der SVV im IV-ten Quartal 2018 vorzulegen.

 

4.)    Es ist durch die Arbeitsgruppe ein Standard für die jährliche Berichterstattung zu den Hauptthemen je Handlungsfeld und Akteur und für ein Monitoring des Gesamtprozesses alle fünf Jahre zu entwickeln.

Grundlage bildet das in der Strategie (Anlage1) beschriebene Controlling. Es sind Instrumentarien zu entwickeln, die differenziert nach den unterschiedlichen Handlungsfeldern und Verantwortlichkeiten Umsetzungserfolge messen und belegen lassen und die Kooperation der Akteure zur Zielerreichung unterstützen.

Das Ergebnis ist der SVV im IV-ten Quartal 2018 vorzulegen.

 

5.)    Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz ist zu prüfen, ob bzw. wie im Bereich des Controllings die Expertise der Tandemkommune Hannover genutzt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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