31.08.2017 - 3.7 Kennzeichnung von Stadtteilen an Hauptverkehrss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW SBV
- Datum:
- Do., 31.08.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Rietz bringt den Antrag ein und erläutert ihn.
Herr Volkmann (Bereich Verkehrsentwicklung) kann dem Antrag im Großen und Ganzen folgen. Bereits in der 2010 erstellten Wegweisungskonzeption wurde die fehlende Kennzeichnung von Stadtteilen festgestellt und entsprechende Handlungsempfehlungen vorgeschlagen. Folgende ausgewählte Stadtteile sollen ausgewiesen werden: Alt-Drewitz, Am Stern, Babelsberg, Bornim, Bornstedt, Drewitz, Eiche, Golm, Hermannswerder, Kirchsteigfeld, Nedlitz, Schlaatz sowie Waldstadt. Ortsteile mit eigenen Ortstafeln sind hiervon ausgenommen. Da ein entsprechendes Konzept vorliegt, sollte der letzte Satz des Antrags gestrichen werden.
Herr Rietz übernimmt diesen Vorschlag für den Antragsteller und streicht den Satz des Antrags, „Ein entsprechendes Konzept ist bis Oktober 2017 vorzulegen.“.
Herr Walter erkundigt sich, ob das Wegweisungskonzept im Ratsinformationssystem (RIS) zugänglich ist.
Herr Volkmann weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Arbeitskonzept der Verwaltung handelt, das nicht im RIS hinterlegt ist. Die entsprechenden Informationen können aber zusammengetragen und als Anlage zum Protokoll gegeben werden.
Herr Henning äußert Bedenken hinsichtlich eines Übermaßes an Beschilderung in der Stadt.
Herr Volkmann verweist darauf, dass Ortsteile, die bereits ausgeschildert seien, keine zusätzliche Beschilderung erhalten.
Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf den Hauptverkehrsstraßen die Stadtteile in geeigneter Weise durch eine Beschilderung zu kennzeichnen. Ein entsprechendes Konzept ist bis Oktober 2017 vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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