13.09.2017 - 9.5 Neubesetzung Werksausschuss Kommunaler Immobili...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrages wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Werksausschuss des städtischen Eigenbetriebes Kommunaler Immobilienservice (KIS) wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu besetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 42 Ja-Stimmen angenommen.

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Anlagen

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