17.10.2017 - 4.2 Expertenbeirat zur Qualitätssicherung von Sprac...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Thomann (FB Soziales und Gesundheit) erklärt, dass lediglich Teilleistungen über die Bundesförderung „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ erbracht werden können. Das sind:

-          Analyse der Träger, die Sprachkurse anbieten,

-          Analyse der geplanten Kapazitäten,

-          Konzeptentwicklung zur Qualitätssicherung von Sprachkursen.

Er teilt mit, dass zwischenzeitlich eine Bildungskoordinatorin eingestellt ist. Diese kann aber nicht einen Beirat zur Qualitätssicherung einberufen.

 

Frau Eifler erklärt, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist

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