17.10.2017 - 4.10 Fördergebietskulissen Wohnungsbau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 17.10.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Jekel (Bereich Wohnen) verweist darauf, dass es sich hier um einen Selbstbindungsbeschluss handelt. Nach mehrjährigen Verhandlungen der LHP mit dem MIL über eine Anpassung der Fördergebietskulisse konnte zum Jahresbeginn eine Einigung über wesentliche Verbesserungen erzielt werden.
Frau Schweers fragt, ob es sich um die Wohnungsbauförderung für den sozialen Wohnungsbau handelt.
Dies wird von Herr Jekel bestätigt.
Frau Schweers hat die Erfahrung gemacht, dass diese Richtlinie nicht in Anspruch genommen wird. Sie bittet um Information, ob dies umgesetzt wurde und viel viele Wohnungen entstehen werden oder bereits entstanden sind.
Frau Dr. Herzel fragt, warum nur 20 % der zukünftigen Wohnfläche in Krampnitz Mietpreis- und Belegungsbindungen angestrebt werden. Das bedeutet, dass der überwiegende Teil der Wohnungen über den freien Markt entsteht. Ist dies sinnvoll? Warum wird Wohneigentum gefördert?
Frau Schulze fragt bis wann die Abstimmung mit dem Land abgeschlossen ist.
Herr Jekel verweist auf die Folien, die dem Protokoll als Anlage beigefügt werden. Es erfolgen 20 % Mietpreis- und Belegungsbindungen im Bestand und 20% im Neubau, damit wird der Bedarf der vorhandenen 40 % gedeckt. Die Förderung von Wohneigentum erfolgt nur nachrangig.
Bis wann die Gespräche abgeschlossen sind, kann er nicht aussagen.
Frau Eisenblätter stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die in der beiliegenden Karte (Anlage 1) näher bezeichneten Gebiete werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung als Fördergebiete für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.
Es handelt sich um die vom Landesamt für Bauen und Verkehr bestätigten Gebietskulissen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine weitere Ausweitung der Fördergebiete anzustreben. Das gilt insbesondere für das Entwicklungsgebiet Krampnitz, um auch dort sozialen Wohnungsbau mit Landesförderung zu ermöglichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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