10.10.2017 - 4.7 Neufassung der Taxitarifverordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen HA
- Datum:
- Di., 10.10.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Kortschlag nimmt im Namen des Potsdamer Taxiverbandes das erteilte Rederecht wahr und informiert, dass das Taxiunternehmen seit mindestens 10 Jahren defizitär arbeite und bittet, der Verwaltungsvorlage zuzustimmen. Er macht aufmerksam, dass jedoch auch der hier vorgeschlagene Tarif nicht zur Abnahme des Defizites führen wird und befürchtet weiterhin, dass die Taxikonzessionen in größerem Maße zurückgehen werden und der neue Tarif auch nur als Zwischenschritt verstanden werden sollte.
Herr Wustrack (Arbeitsgruppe Untere Straßenverkehrsbehörde) bringt die Vorlage ein und erinnert an die Überarbeitung der Taxitarifverordnung aus dem Jahr 2015. Maßgebend für die neuen Tarifhöhen / Tarifstruktur waren:
- die gutachterlich festgestellte mangelhafte wirtschaftliche Lage des Taxigewerbes,
- die bisher fehlende vollständige Berücksichtigung des Mindestlohnes,
- sowie die beantragte Tariferhöhung der Taxiverbände.
Im Verlauf des verwaltungsrechtlichen Verfahrens wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und deren Stellungnahmen in der Neufassung der Taxitarifverordnung berücksichtigt.
Herr Wustrack geht anhand einer Präsentation auf die Ausgangssituation und deren Wirtschaftlichkeit sowie die Änderungen gegenüber dem aktuellen Tarif detailliert ein.
Die stark differierenden Erhöhungen der Entgelte für die Tag-, Nachtfahrten (Sonn- und Feiertagen) stehen den bisher recht homogenen Erhöhungen der Vorjahre gegenüber.
Begründet wird dies mit der Varianz an Fahrtzwecken zu den unterschiedlichen Fahrzeiten. Tagsüber erfolgen Fahrten überwiegend durch ältere und bedürftige Personen für Arztbesuche, Behördengänge und Einkaufsfahrten. In den Nachstunden werden Fahrten meist zur privaten Zweckerfüllung, wie Diskothekbesuchen, Eventveranstaltungen, Urlaub, Kino und Gaststättenbesuchen genutzt. Der geringe Anteil der Nacht- und Feiertagsfahrten am Gesamtaufkommen aller Fahrten findet hierbei Berücksichtigung. Keine Erhöhungen je gefahrene Kilometer sind für Fahrten von mehr als 4 km vorgesehen.
Anhand von Vergleichsfahrten informiert Herr Wustrack über die jeweilig entstehende Erhöhung des Fahrpreises.
Herr Hanisch greift die Äußerungen von Herrn Kortschlag auf und fragt, weshalb mit dieser Neufassung trotzdem eine Unterdeckung erfolge.
Herr Kirsch macht aufmerksam, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung sei und mehr Kapazitäten in der Nacht gewollt sind.
Herr Jäkel hinterfragt, ob es denkbar wäre, alle Tarife um jeweils 0,1 € pro Fahrkilometer zu erhöhen.
Herr Wustrack betont, dass man fakten- und basisorientiert gehandelt habe; der Tarif in Richtung Auskömmlichkeit gehe und die Orientierung an der Zumutbarkeitsschwelle erfolgt ist. Die nächste Tariferhöhung wird es voraussichtlich 2018 geben.
Herr Berlin schlägt vor, sich bei einer Erhöhung auf die Nachtfahrten zu orientieren.
Herr Kirsch stellt den Antrag die Fahrten unter Punkt 4, d) Entgelte je km werktags von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen um jeweils 10 Cent zu erhöhen, also: statt 2,40 € neu 2,50 €, statt 1,80 € neu 1,90 €.
Herr Jäkel übernimmt den Antrag als gemeinsamen Antrag und stellt ihn als Ausschussvorsitzender zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: 5/0/1
Der Ausschussvorsitzende stellt die so geänderte Vorlage zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Potsdam zugelassenen Taxen – Taxitarifverordnung – der Landeshauptstadt Potsdam.
Mit folgender Änderung des Tarifes unter Punkt 4, d)
d) beantragter Tarif
statt 2,40 € - neu 2,50 €
statt 1,80 € - neu 1,90 €
Anlagen zur Vorlage
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