14.11.2017 - 4.6 Fördergebietskulissen Wohnungsbau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung SBV (ff), GSI, OBR Eiche, OBR Golm
- Datum:
- Di., 14.11.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) berichtet, dass das Land Brandenburg von den Städten und Gemeinden im Land Brandenburg Selbstbindungsbeschlüsse zu Fördergebietskulissen der Wohnungsbauförderung fordert, da nur in solchen Gebietskulissen die Förderung von Wohnraum nach den Förderprogrammen des Landes Brandenburg möglich sei. Vor diesem Selbstbindungsbeschluss ist die Bestätigung der Kulissen durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) notwendig; diese ist für die hier vorgelegten Kulissen erfolgt.
Als Fördergebietskulissen kommen dafür infrage:
- Vorranggebiete Wohnen
- Innerstädtische Sanierungsgebiete
- Innerstädtische Entwicklungsgebiete
- Konsolidierungsgebiete (nicht für die Förderung von Wohneigentums-
maßnahmen)
Die in dieser Vorlage dargestellten 33 Gebiete sind das Ergebnis der Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr. Es konnte eine deutliche Ausweitung im Vergleich zu den bisher geltenden Kulissen erreicht werden. Gemessen an der Fläche wurde die Förderkulisse von 1.030 Hektar auf 2.084 Hektar verdoppelt. Die Ausweisung der gesamten Landeshauptstadt als Fördergebietskulisse konnte bisher nicht erreicht werden.
Die Landeshauptstadt strebt in Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine weitere Ausweitung der Fördergebiete möglichst auf die gesamte Stadt an.
Herr Wolfram ergänzt, dass die Ortsbeiräte Golm und Eiche sowie der GSI-Ausschuss der Vorlage zugestimmt haben.
Auf Rückfrage verschiedener Ausschussmitglieder verweist Herr Wolfram darauf, dass die Entscheidung zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) bei der Stadtverordnetenversammlung liegt. Das bedeutet, wenn eine Änderung des FNP hinsichtlich des Wohnungsbaus vorgenommen wird, werden Verhandlungen mit dem Land zur Aufnahme als Förderkulisse aufgenommen.
Herr Rubelt bestätigt die Ausführungen.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die in der beiliegenden Karte (Anlage 1) näher bezeichneten Gebiete werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung als Fördergebiete für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.
Es handelt sich um die vom Landesamt für Bauen und Verkehr bestätigten Gebietskulissen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine weitere Ausweitung der Fördergebiete anzustreben. Das gilt insbesondere für das Entwicklungsgebiet Krampnitz, um auch dort sozialen Wohnungsbau mit Landesförderung zu ermöglichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|