17.10.2017 - 4.3 Schulwegsicherung Knobelsdorffstraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Weiberlenn informiert, dass die Teilnahme eines Vertreters des Bereiches Verkehrsanlagen nicht möglich war, dem Fachbereich Bildung und Sport aber eine Stellungnahme vorliegt.

Laut Aussage des Bereiches sind die Bordabsenkungen an der Kantstraße und Haeckelstraße erfolgt. Vor allen Wohnblöcken auf einer Straßenseite der Knobelsdorffstraße ist das halbseitige Gehwegparken auf einer Straßenseite erlaubt. Auf der anderen Straßenseite befinden sich Parkplätze (quer zur Straße). Durch das halbseitige Gehwegparken ist die Fahrbahn breiter und kann in beiden Richtungen gleichzeitig befahren werden. Dadurch kommt es nicht zum Stau und die Straßen- und Verkehrsverhältnisse gestalten sich übersichtlicher. Das eingeschränkte Halteverbot in der Haeckelstraße wurde mit der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 15.07.2016 erweitert. Die Maßnahme wurde 2016 im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes abgestimmt.

 

Herr Wollenberg weist darauf hin, dass es erforderlich sei, dass r die Einhaltung der Halteverbote regelmäßige Kontrollen stattfinden.

Er bittet die Verwaltung erneut zu prüfen, ob die Aufstellung von Pollern möglich ist, um das illegale Parken zu verhindern.

 

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Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.