14.11.2017 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring", Ausle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung SBV (ff), KOUL (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 14.11.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor die Tagesordnungspunkte 4.8 und 4.9 gemeinsam zu behandeln.
Herr Volkmann vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum (BLDAM) nimmt das Rederecht wahr und geht auf das historisch gewachsene Stadtbild und insbesondere auf den Park Babelsberg ein. Er befürchtet negative Auswirkungen der Neubebauung auf die Parkanlage, indem die für den Park entscheidenden Sichtbeziehungen beeinträchtigt würden. Auch aus naturschutzfachlicher Sicht äußert er Bedenken gegen das Vorhaben. Er bittet deshalb auf das Wohngebiet WA 1 zu verzichten.
Frau Dr. Horn von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) nimmt ebenfalls das Rederecht wahr und äußert denkmalpflegerische wie auch naturschutzfachliche Bedenken gegenüber dem Vorhaben und kritisiert, dass die SPSG nicht an dem Workshopverfahren beteiligt war. In diesem Zusammenhang erinnert sie an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Leitplanung der Stiftung aus dem Jahr 2005 und bittet in den Beratungen und Entscheidungen den Schutz des Denkmals Park Babelsberg in der UNESCO-Welterbestätte „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ als wichtigen öffentlichen Belang stärker zu berücksichtigen und sich darauf zu verständigen, den Flächennutzungsplan nicht zu ändern, um die Blicköffnung mit ihrer Sichtbeziehung zur Stadtsilhouette von Potsdam weiter erlebbar zu belassen.
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die sich noch zu diesen beiden Drucksachen im Geschäftsgang befindlichen Anträge und fragt, ob diese noch aktuell sind.
Die Aktualität wird für folgende Anträge bestätigt:
- Änderungsantrag Fraktion DIE aNDERE zu 17/SVV/0704 Grünerhalt B-Plan Nr. 145 „Am Humboldtring“ vom 25.09.2017
- Neue Fassung des Antrages Fraktion B90/Die Grünen zu 17/SVV/0282 Nuthepark zwischen Nuthemündung und Humboldtbrücke weiterführen - vom 28.08.2017
Herr Jäkel bringt folgenden Ergänzungsantrag zur DS 17/SVV/0704 ein:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die DS möge im Unterpunkt 5. zum städtebaulichen Vertrag wie folgt ergänzt werden:
„In den Städtebaulichen Vertrag sind weiterhin folgende Festsetzungen einzuarbeiten:
Die vorhandenen Bäume und Sträucher im Bereich Uferweg sind in der Breite eines Streifens von 27 Metern neben dem Zaun des Vereinsgeländes dauerhaft zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen.
Die verkehrliche Erschließung während der Bauarbeiten ist so zu organisieren, dass Bauverkehr quer durch das vorhandene Wohngebiet vermieden wird.“
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) zeigt mittels Präsentation nochmals die Ergebnisse der auf mehrere Art und Weise durchgeführten Visualisierungen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die bestehende Vegetationssituation an dieser Stelle die vorgesehene Bebauung abdeckt.
Im Rahmen einer anschließend kontrovers geführten Diskussion gehen die Meinungen der Ausschussmitglieder in verschiedene Richtungen. Einige schließen sich der Auffassung von Herrn Goetzmann an und bekräftigen, dass die Sichtbeziehung vom Park Babelsberg nicht beeinträchtigt werde und die wachsende Stadt auch im innerstädtischen Bereich Verdichtung benötigt. Andere Ausschussmitglieder hingegen glauben, dass die Sichtbeziehung beeinträchtigt werden könnte und hinterfragen die Auswirkungen für die Bewohner des Zentrums Ost.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Änderungsanträge zur Abstimmung:
Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 25.09.2017
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr möge die DS 17/SVV/0704 in der folgenden geänderten Fassung beschließen:
- Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 145 “Am Humboldtring“ und zur Flächennutzungsplanänderung „Am Humboldtring“ (08/15) werden zurückgewiesen.
- Die Änderung des Geltungsbereiches des B-Plan-Gebietes wird abgelehnt.
- Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Am Humboldtring“ (08/15) mit dem Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) wird zurückgewiesen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Planungen in diesem Bereich ohne Inanspruchnahme von Flächen fortzusetzen, die im geltenden Flächennutzungsplan als Grünflächen vorgesehen sind.
Abstimmungsergebnis: 2/4/1 – damit abgelehnt
Antrag von Herrn Jäkel zur Ergänzung des Unterpunktes 5 (siehe oben)
Abstimmungsergebnis: 5/0/2
Der Ausschussvorsitzende stellt die entsprechend ergänzte Vorlage zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 145 “Am Humboldtring“ und zur Flächennutzungsplanänderung „Am Humboldtring“ (08/15) wird zugestimmt. (gemäß Anlage 4).
- Der Änderung des Geltungsbereiches wird zugestimmt.(siehe Anlage 3)
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 145 "Am Humboldtring“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 6 und 7).
- Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Am Humboldtring“ (08/15) mit dem Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 10).
- Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 9) wird zugestimmt. Der daraus zu entwickelnde städtebauliche Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung vor der Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen.
In den Städtebaulichen Vertrag sind weiterhin folgende Festsetzungen einzuarbeiten:
Die vorhandenen Bäume und Sträucher im Bereich Uferweg sind in der Breite eines Streifens von 27 Metern neben dem Zaun des Vereinsgeländes dauerhaft zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen.
Die verkehrliche Erschließung während der Bauarbeiten ist so zu organisieren, dass Bauverkehr quer durch das vorhandene Wohngebiet vermieden wird.“
Anlagen zur Vorlage
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