14.11.2017 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Dona...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass der KOUL-Ausschuss der Vorlage einstimmig zugestimmt hat.

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur dauerhaftem Sicherung der bestehenden Gartenanlagen, die sich sowohl auf städtischen als auch auf Flächen in Privateigentum befinden. Zugleich sollen die vorhandenen dauerbewohnten Gebäude und deren Erschließung planungsrechtlich gesichert werden. Frau Holtkamp informiert über den Verfahrensablauf und das Abwägungsergebnis mit der Bitte diesem zu folgen und den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

 

Es besteht kein Redebedarf.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße/ Concordiaweg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A, 4B, 5A und 5B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße/ Concordiaweg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage