14.11.2017 - 4.10 Initiative für Fußwege

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein und informiert, dass im KOUL-Ausschuss der Satz: „Die Sanierung im Bestand soll Priorität vor Neugestaltung und Neubau haben.“ gestrichen und die Terminierung auf das 2. Halbjahr 2018 geändert worden ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass der KOUL-Ausschuss dem Antrag mit den v.g. Änderungen einstimmig beschlossen hat.

 

 

Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) bestätigt, dass die Intention des Antrages sehr begrüßt wird, da mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, verbunden mit der Schaffung nahezu vollständig barrierefreier Gehweganlagen, eine der Hauptaufgaben des Bereiches Verkehrsanlagen beschrieben ist. Das Konzept wäre eine gute Handlungsrichtlinie.

 

Problematisch sei jedoch die Sanierung im Bestand und verweist hier auch auf den zu berücksichtigen Leitungsbestand.

 

Die Erarbeitung wird ähnlich dem Radverkehrskonzept durch den Bereich Verkehrsentwicklung erfolgen. Voraussetzung für die Umsetzung ist jedoch auch hier die Finanzierbarkeit und Abhängigkeit von einer Prioritätensetzung.

 

Mit der Erarbeitung eines Fußwegekonzeptes könnte im Jahr 2018 begonnen werden. Eine erste Berichterstattung dazu könnte im 2. Halbjahr 2018 erfolgen.

 

 

Herr Jäkel bittet, den Ausschuss möglichst über den Stand der Umsetzung in Form einer Zwischenberichterstattung zu informieren.

 

 

Die Anregung zur Abschwächung des dritten Satzes übernimmt Frau Hüneke.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung in geänderter Fassung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept und einen Prioritätenplan über 7Jahre zur Sanierung der Fußwege in der Gesamtstadt zu entwickeln. Dabei sollen Zustand und Bedarf (Bevölkerungsdichte) Berücksichtigung finden.

 

In Straßen, in denen die Fahrbahn nicht für Radverkehr geeignet ist, sollen auf den Fußwegen eine gemeinsame Nutzung ermöglicht geprüft werden.

 

Die Nutzung als Verkehrsweg soll Priorität vor Sondernutzungen von Verkehrsflächen haben.

Die Sanierung im Bestand soll Priorität vor Neugestaltung und Neubau haben.

Die Straßenbäume sind zu erhalten. Sollten Anforderungen der Verkehrssicherheit dagegen sprechen, ist gleichwertig nachzupflanzen.

 

Ziele sollen sein:

-            Verbesserung der Bedingungen für die Fußnger, einschließlich der

Barrierefreiheit;

-            an besonderen Bereichen Einbeziehung der Fahrradnutzung;

-            Sicherung von baulichen Qualitäten in Bezug zur Umgebung;

-            Klärung der Nutzungsintensität jenseits der Funktion als Verkehrsweg.

 

Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2018 2. Quartal 2018 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0