14.11.2017 - 4.4 Verkauf kommunaler Grundstücke in Erbbaupacht

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Berlin bringt den Antrag ein.

 

Herr Scheffler (Bereich Grundstücksmanagement) verweist auf zwei wesentliche Unterschiede. Die Einnahmen aus den Erbbaupachten fließen in den Ergebnishaushalt. Die Einnahmen aus den Verkäufen werden jedoch im Investitionshaushalt vereinnahmt. Verkäufe nimmt die Landeshauptstadt Potsdam nur vor, um den Investitionshaushalt so aufzufüllen, dass die städtischen Ziele erreicht werden können. Hinsichtlich der Bestellung von Erbbaurechten gebe es im Moment keinen Markt (Vorgabe der Kommunalaufsicht: 4 % Erbbauzinsen).

 

 

In der anschließenden Diskussion werden folgende Argumente verschiedener Ausschussmitglieder vorgebracht:

 

-          über in Erbbaupacht vergebene Grundstücke könne nicht nach Belieben verfügt werden

-          es handelt sich um einen Prüfauftrag, das eine vor dem anderen

-          könnte durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt werden, wenn der Variante des Verkaufs die Überlegung der Erbbaupacht vorangestellt würde

-          Veräußerung sei abschließend; bei einer Erbbaupacht stünde das Grundstück nach einem gewissen Zeitraum wieder zur Verfügung

-          Verkäufe in größerem Umfang waren in den letzten Jahren zur Haushaltskonsolidierung erforderlich

-          Anregung im Betreff das Wort „Verkauf“ gegen „Vergabe“ auszutauschen, da ein Verkauf in Erbbaupacht nicht möglich sei

-          Terminänderung in März 2018

 

 

Herr Jäkel greift für den Antragsteller die beiden letztgenannten Anregungen auf und stellt als Ausschussvorsitzender den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung in geänderter Form zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Verkauf von Grundstücken, die sich in städtischem Besitz oder im Besitz städtischer Gesellschaften befinden, ist die Prüfung von Möglichkeiten der Vergabe in Erbbaupacht voranzustellen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung im November 2017 rz 2018 ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, wie dieses Anliegen unter Einbeziehung der Stadtverordneten umgesetzt werden kann.

 

 

sowie sofern möglich Änderung des Betreffs:

Verkauf Vergabe kommunaler Grundstücke in Erbbaupacht

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1