10.10.2017 - 4.5 Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherun...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Herr Kirsch bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) teilt mit, dass hier grundsätzlich die planerische Voraussetzung fehlen würde und verweist anhand einer Präsentation auf das bestehende Uferwegekonzept Potsdam, welches im Jahr 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden ist. Das Uferwegekonzept Potsdam sieht für die Uferabschnitte der Ortsteile keinen durchgehenden Uferweg am „Stinthorn“ in Neu Fahrland vor. Wie im Antrag formuliert, müsste zuerst dieses Konzept entsprechend angepasst und beschlossen werden. Ein solcher Beschluss wäre auch die Voraussetzung für die Begründung einer Vorkaufsrechtssatzung für einen Uferweg. Um an das Ufer heranzutreten und es erlebbar zu machen sind 3 Stichwege im Uferwegekonzept vorgesehen.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich, was bei der Erstellung des Uferwegekonzeptes dazu geführt habe, an dieser Stelle keinen Uferweg vorzusehen und regt an, den Antrag gegebenenfalls in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) macht deutlich, dass die Zielstellung der Umsetzung aller Maßnahmen, die im Uferwegekonzept enthalten sind, mit den absehbar verfügbaren Mitteln einen unerreichbaren Zeitraum beanspruchen. Auf die Rückfrage von Frau Hüneke hinsichtlich des Erlasses einer Vorkaufssatzung verweist Herr Goetzmann auf die rechtlichen Vorschriften. Voraussetzung für den Erlass einer Vorkaufssatzung sei, dass es eine geplante Maßnahme als konkrete Absicht gebe sowie einen Finanzierungshorizont zu haben.

 

 

Frau Reimers spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen.

 

 

Herr Kirsch hält den Antrag aufrecht und bittet ihn abzustimmen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Reduzieren

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für Grundstücke der Halbinsel „Stinthorn“ in Neu Fahrland ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, sodass hier ein Uferweg entstehen kann. Das Uferwegekonzept sollte dementsprechend geändert werden. Bis der Bebauungsplan beschlossen ist, möge eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden, sodass bei eventuellen Grundstücksverkäufen die Grundstücke für den zukünftigen Uferweg gesichert werden können.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

2

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.