19.10.2017 - 3.16 Initiative für Fußwege

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Walter bringt den Antrag ein und erläutert ihn.

 

 

Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) begrüßt den Antrag, bittet jedoch zu beachten, dass die Konzepterstellung durch den Bereich Verkehrsentwicklung vorzunehmen ist. Eine entsprechende Abstimmung mit dem Bereich ist erfolgt. Mit der Bearbeitung eines Fußwegekonzeptes nne 2018 begonnen werden, sodass eine erste Berichterstattung dazu im 2. Quartal desselben Jahres erfolgen kann.

Sie macht aufmerksam, dass die Umsetzung von Maßnahmen natürlich von der Finanzierbarkeit und Prioritätensetzung abhängig sei.

 

 

Herr Jäkel begrüßt den Antrag, allerdings ist ihm der Satz, „Die Sanierung im Bestand soll Priorität vor Neugestaltung und Neubau haben.“ nicht ganz klar. Ohne ihn könne er dem Antrag zustimmen.

 

 

Frau Lentz berichtet als Anwohnerin der Brandenburger Vorstadt, wo es vielfach Kleinsteinpflasterung gebe, von dessen katastrophaler Nutzbarkeit. Außerdem thematisiert sie die Rücksichtslosigkeit von Fahrradfahrern dort, die es für Fußnger zusätzlich schwer machten.

 

 

Herr Walter ändert den Antragr die Antragstellerin wie folgt:

Der Satz, „Die Sanierung im Bestand soll Priorität vor Neugestaltung und Neubau haben.“ wird gestrichen. Der letzte Satz wird geändert in, „Über das Ergebnis zum Fußwegekonzept ist der Stadtverordnetenversammlung im 2. Halbjahr 2018 zu berichten.

 

 

Herr Piest betont, die Prioritätensetzung im Auge zu behalten.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept und einen Prioritätenplan über 7Jahre zur Sanierung der Fußwege in der Gesamtstadt zu entwickeln. Dabei sollen Zustand und Bedarf (Bevölkerungsdichte) Berücksichtigung finden.

In Straßen, in denen die Fahrbahn nicht für Radverkehr geeignet ist, sollen auf den Fußwegen eine gemeinsame Nutzung ermöglicht werden.

Die Nutzung als Verkehrsweg soll Priorität vor Sondernutzungen von Verkehrsflächen haben.

Die Sanierung im Bestand soll Priorität vor Neugestaltung und Neubau haben.

Die Straßenbäume sind zu erhalten. Sollten Anforderungen der Verkehrssicherheit dagegen sprechen, ist gleichwertig nachzupflanzen.

 

Ziele sollen sein:

-            Verbesserung der Bedingungen für die Fußnger, einschließlich der

Barrierefreiheit;

-            an besonderen Bereichen Einbeziehung der Fahrradnutzung;

-            Sicherung von baulichen Qualitäten in Bezug zur Umgebung;

-            Klärung der Nutzungsintensität jenseits der Funktion als Verkehrsweg.

 

Über Ddas Ergebnis zum Fußwegekonzept ist der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2. Halbjahr 2018 zu berichtenvorzulegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.