14.11.2017 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 158 "Am Küssel" (OT Grube), A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht anhand einer Präsentation auf das Plangebiet ein. Sie informiert über das Votum aus dem Ortsbeirat Grube, welcher die Vorlage mit folgenden Ergänzungen (wurden den Ausschussmitgliedern in Vorbereitung der heutigen Sitzung übermittelt) einstimmig beschlossen hat:

 

Ergänzung im Beschlusstext:

„Vor einer abschließenden Entscheidung über den Umfang einer ergänzenden Bebauung und die hierzu notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ist der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der im Aufstellungsbeschluss formulierten Prüfaufträge zu berichten.“

 

sowie

 

Einfügung des folgenden Absatzes in der Anlage 1, Planungsziele:

„Ferner ist im Planverfahren mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zu klären, ob eine Ergänzung der historischen Hofstrukturen durch Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu einer Tiefe von 30 m westlich der Straße Am Küssel umwelt- und raumordnungsrechtlich möglich ist.

Bei der Entwicklung der ergänzenden Bebauung ist zu prüfen, ob diese in ihrer Flächeninanspruchnahme, Maßstäblichkeit und Gestaltung mit dem Anspruch der Erkennbarkeit der historischen Hofstrukturen vereinbar ist oder ob sie vielmehr diesen Anspruch konterkariert.“

 

 

Diese Ergänzungen aus dem Ortsbeirat Grube wurden bereits durch den KOUL-Ausschuss am 19.10.2017 bestätigt.

 

 

Frau Hüneke macht aufmerksam, dass hier eine maßgebliche Strukturveränderung erfolgen würde.

 

 

Frau Holtkamp verweist in diesem Zusammenhang auf den Klärungsbedarf und Prüfauftrag (siehe Ergänzung in den Planungszielen). Wenn diese positiv abschließt, dann ist erneut eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen, ob eine solche Ergänzung gewollt ist (siehe Ergänzung des Beschlusstextes).

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die entsprechend ergänzte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung in ergänzter Form zur Beschlussfassung:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 158 „Am Küssel“ (OT Grube) ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Vor einer abschließenden Entscheidung über den Umfang einer ergänzenden Bebauung und die hierzu notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ist der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der im Aufstellungsbeschluss formulierten Prüfaufträge zu berichten.

 

sowie Einfügung des folgenden Absatzes in der Anlage 1, Planungsziele:

Ferner ist im Planverfahren mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft sowie mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zu klären, ob eine Ergänzung der historischen Hofstrukturen durch Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu einer Tiefe von 30 m westlich der Straße Am Küssel umwelt- und raumordnungsrechtlich möglich ist.

Bei der Entwicklung der ergänzenden Bebauung ist zu prüfen, ob diese in ihrer Flächeninanspruchnahme, Maßstäblichkeit und Gestaltung mit dem Anspruch der Erkennbarkeit der historischen Hofstrukturen vereinbar ist oder ob sie vielmehr diesen Anspruch konterkariert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage