11.10.2017 - 3.5 Beratung von Anträgen - Voten der Ortsbeiräte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Finken bringt den Antrag in der geänderten Fassung vom 10.10.2017 ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Anträge, die durch die SVV in einen oder mehrere Ortsbeiräte überwiesen werden, werden sollen in dem federführenden Fachausschuss erst abschließend beraten werden, wenn die entsprechenden Ortsbeiräte die Möglichkeit hatten sich mit den Anträgen zu befassen. In dringenden Fällen kann der Hauptausschuss die Voten der Ortsbeiräte und des federführenden Fachausschusses abschließend zusammenfassen.

 

Herr Finken schlägt vor, dass im Antrag dargestellte Verfahren bis zum Ende des Jahres 2018 auszuprobieren.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass sich mit dem vorliegenden Änderungsantrag der Inhalt des ursprünglichen Antrags nicht ändere und schlägt deshalb folgende Änderung vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Anträge, die durch die SVV in einen oder mehrere Ortsbeiräte überwiesen werden, sollen sollten in dem federführenden Fachausschuss erst abschließend beraten werden, wenn die entsprechenden Ortsbeiräte die Möglichkeit hatten sich mit den Anträgen zu befassen. In dringenden Fällen kann der Hauptausschuss die Voten der Ortsbeiräte und des federführenden Fachausschusses abschließend zusammenfassen.

 

Herr Finken stimmt der vorgeschlagenen Änderung im Namen seiner Fraktion zu.

 

Frau Müller betont, dass die Ortsbeiräte dann aber auch entsprechend des Sitzungskalenders tagen und sich zeitnah mit den Überweisungen aus der Stadtverordnetenversammlung befassen müssen.

 

Frau Dr. Müller regt an, den letzten Satz aus der Begründung des Antrags im Beschlusstext zu ergänzen:

 

Zum Jahresende 2018 sollte dann überprüft werden, ob hier ggf. doch noch weitergehender Handlungsbedarf besteht.

 

Herr Finken stimmt auch der vorgeschlagenen Ergänzung im Namen seiner Fraktion zu. Der so geänderte Antrag wird anschließend durch den Oberbürgermeister zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Anträge, die durch die SVV in einen oder mehrere Ortsbeiräte überwiesen werden, werden sollten in dem federführenden Fachausschuss erst abschließend beraten werden, wenn die entsprechenden Ortsbeiräte die Möglichkeit hatten sich mit den Anträgen zu befassen. In dringenden Fällen kann der Hauptausschuss die Voten der Ortsbeiräte und des federführenden Fachausschusses abschließend zusammenfassen.

 

Zum Jahresende 2018 sollte dann überprüft werden, ob hier ggf. doch noch weitergehender Handlungsbedarf besteht.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage