08.11.2017 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/Hoffbauerstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ entschieden (gemäß Anlagen 4A, 4B, 5A, 5B, 6A und 6B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 7 und 8).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen