08.11.2017 - 5.14 Vermeidung eines pflichtigen Eintritts für Schl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das mit der SPSG ausgehandelte Modell auf den Volkspark übertragen werden kann.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage in der vom Ausschuss für Finanzen ergänzten Fassung zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss und dem Ausschuss für Finanzen empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen.

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei den Ländern Berlin und Brandenburg und beim Bund darauf zu drängen, dass auch weiterhin kein pflichtiges Eintrittsgeld für die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen erhoben wird, so wie § 2 Abs. 3 der Stiftungssatzung dies vorsieht.

 

Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt, mit den drei Zuwendungsgebern der Stiftung darüber zu verhandeln, dass ein Eintritt auch nicht über einen Modellversuch für den Park Sanssouci eingeführt wird. Vielmehr geht es zur Vermeidung eines Pflegedefizits um eine adäquate Finanzausstattung durch die drei verantwortlichen Zuwendungsgeber.

 

Sollten die beiden Bundesländer und der Bund ihre finanzielle Beteiligung an den Stiftungsaufgaben nicht erhöhen, um die Einführung eines pflichtigen Parkeintritts abzuwenden, wird der Oberbürgermeister beauftragt, über eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt am Unterhaltungsaufwand der Stiftung für im Potsdamer Stadtgebiet liegende Gärten und Parks zu verhandeln. Dafür gilt eine Obergrenze von 5 Mio. € in 5 Jahren.

 

Bedingungen einer erneuten finanziellen Beteiligung sind:

 

  • Die Vereinbarung ist erneut nur befristet vorzusehen.
  • Bedingung einer neuen finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt ist der weitere

Verzicht der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten auf die Einführung eines verpflichtenden Eintritts in Gärten und Parks auf dem Potsdamer Stadtgebiet.

  • Der Landeshauptstadt ist ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Gelder einzuräumen.
  • Es ist anzustreben, die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aus der Bürgerumfrage zu den Welterbeparks aus dem Jahr 2016 in die Verwendungszwecke aufzunehmen.

 

Das  Verhandlungsergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.   

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das mit der SPSG ausgehandelte Modell auf den Volkspark übertragen werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=113481&selfaction=print