08.11.2017 - 6.7 Integrationsmonitoring

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit folgender Terminänderung und Ergänzung zuzustimmen:

 

Dem Hauptausschuss ist bis Oktober 2017 Dezember 2018 die angepasste Struktur sowie die Erweiterung der Indikatoren für die Zielgruppe der Geflüchteten sowie entsprechender fachlicher und personeller Ressourcen des Integrationsmonitorings vorzustellen. Ein Zwischenbericht erfolgt im Mai 2018. Der Integrationsmonitoring-Bericht ist jährlich zu erstellen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit den Änderungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Inklusion zuzustimmen.

 

 

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Integrationsmonitoring der Landeshauptstadt Potsdam der aktuellen Rechtslage und dem aktuellen Integrationskonzept anzupassen und den Leitgedanken „Fördern und Fordern“ konsequent umzusetzen. Dabei ist insbesondere der Aspekt „Fordern“ aufzunehmen und so zu integrieren, dass substantielle Aussagen zum Erfolg der Integrationsmaßnahmen der LHP sowie zum Integrationswillen und den eigenen Integrationsbemühungen der zu integrierenden Personen möglich sind, damit notwendige Korrekturen erkannt und vorgenommen werden können. Dem Hauptausschuss ist bis Dezember 2018 die angepasste Struktur sowie die Erweiterung der Indikatoren für die Zielgruppe der Geflüchteten sowie entsprechender fachlicher und personeller Ressourcen des Integrationsmonitorings vorzustellen. Ein Zwischenbericht erfolgt im Mai 2018. Der Integrationsmonitoring-Bericht ist jährlich zu erstellen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=113491&selfaction=print