08.01.2003 - 4 Steuerliche Behandlung von Immobilien

Beschluss:
abgelehnt
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Eingebracht wurde die DS bereits in der Stadtverordnetenversammlung.

 

Herr Bruch legt dar, dass sich die CDU-Fraktion hier auf den Veräußerungsgewinn konzentriert hat und die Meinung vertritt, dass von kommunaler Seite hier eingegriffen werden sollte. Mit dem vorliegenden Antrag solle ihrerseits ein Zeichen gesetzt werden.

 

Herr Kirsch informierte kurz zu den evtl. Auswirkungen der bereits vorliegenden Vorschläge und Stellungnahmen, die derzeit geprüft werden. Insbesondere ging er dabei auf die Besteuerung d. Veräußerung und die Abschreibungen ein.

 

In der Diskussion sprach Herr Exner das Steuervergünstigungsabbaugesetz an.

Herr Krause legte dar, dass er dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen werde.

Weiterhin wurden Fragen hinsichtlich des Modernisierungsaufwand, Wertminderung und Betreibung von Wohnpolitik angesprochen

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Beschlussvorschlag :

Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Wege seines Einflussbereiches - zum Beispiel über den deutschen Städte- und Gemeindetag - darauf hinzuwirken, dass die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien nicht weiter zu Ungunsten der Investoren verschlechtert wird.

 

Er soll hierzu die Stadtverordnetenversammlung im März 2003 über seine Bemühungen informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                           1

Ablehnung:                              8

Stimmenthaltung:                   0