08.11.2017 - 5.10 Verlängerung der temporären Nutzung des Verwalt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, zu folgender neuen Fassung (beinhaltet den Äa Fraktionen SPD, CDU/ANW, Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.17 einschließlich weiterer Änderungen) der Vorlage zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.Bis 2023 ist auf dem Standort des Areals Langer Stall/Alte Feuerwache ein Zentrum für die Kreativwirtschaft bezugsfertig zu entwickeln.

 

Über dessen Entwicklung ist bis Februar 2018 ein Workshop mit dem Ziel durchzuführen, die funktionale und bauliche Ausprägung auf beiden Grundstücken in einem offenen Diskussionsprozess zu bestimmen.

 

2.Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis längstens 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst-:und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege" 2840104 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von bis zu 460.000 Euro finanziert.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen" (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern" 6110200 in Höhe von 160.000 Euro.

 

Vor der Auszahlung ist ein Plausibilitätsnachweis zu führen.

 

Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird und die Sanierungsziele für die Potsdamer Mitte nicht infrage gestellt werden.

 

Der Ausschuss für Finanzen und der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfehlen, zum geänderten Beschlusstext des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat sich für nicht zuständig erklärt und verweist auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, zum geänderten Beschlusstext des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr mit folgenden weiteren Änderungen zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.Bis 2023 ist auf dem Standort des Areals Langer Stall/Alte Feuerwache einem innerstädtischen Standort, an der Plantage ein Zentrum für die Kreativwirtschaft bezugsfertig zu entwickeln.

 

Über dessen Entwicklung ist bis Februar 2018 ein Workshop mit dem Ziel durchzuführen, die funktionale und bauliche Ausprägung auf beiden Grundstücken in einem offenen Diskussionsprozess zu bestimmen.

 

 

2.Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis längstens Ende 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege" 2840104 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von bis zu 460.000 Euro finanziert.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen" (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern" 6110200 in Höhe von 160.000 Euro.

 

Vor der Auszahlung ist ein Plausibilitätsnachweis zu führen.

 

Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird. und die Sanierungsziele für die Potsdamer Mitte nicht infrage gestellt werden. Die mit dem Beschluss zum Bebauungsplan 1 verfolgten Grundsätze zu den Sanierungszielen sind dabei zu Grunde zu legen.

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Joost van den Dool, als Vertreter der Nutzerinnen und Nutzer des Kunst- und Kreativhauses das beantragte Rederecht.

Er distanziert sich von den Ereignissen und Ausschreitungen anlässlich des Gottesdienstes zum Baustart der Garnisonkirche. Herr Dool dankt den Verantwortlichen dafür, dass den Künstlern die Möglichkeit eingeräumt wurde, im Rechenzentrum kreativ tätig zu sein und wirbt für die Beschlussfassung der geänderten Fassung des Antrages aus dem Hauptausschuss.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Finke bringt den Änderungsantrag namens der Fraktionen CDU/ANW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2017 mit folgendem Wortlaut ein:

 

 

1.Bis 2023 ist auf einem innerstädtischen Standort/Plantage, insbesondere auf dem Areal Langer Stall/Alte Feuerwache, ein Zentrum für die Kreativwirtschaft bezugsfertig zu errichten.

 

Über dessen Entwicklung ist bis Februar 2018 ein Workshop mit dem Ziel durchzuführen, die funktionale und bauliche Ausprägung auf diesem Areal in einem offenen Diskussionsprozess zu bestimmen. Dem Hauptausschuss ist zur Bestätigung im Dezember 2017 ein Konzept für Ablauf und Beteiligung des Workshops durch die Verwaltung vorzulegen.

 

2.Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis ngstens Ende 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege" 2840104 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von maximal 460.000 Euro finanziert.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen" (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern" 6110200 in Höhe von 160.000 Euro.

 

Vor der Auszahlung ist ein Plausibilitätsnachweis zu führen.

 

Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird. Die mit dem Beschluss zum Bebauungsplan 1 verfolgten Grundsätze zu den Sanierungszielen sind dabei zu Grunde zu legen.

 

Nach 11 Wortmeldungen unterbricht die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller die Sitzung und bittet den Oberbürgermeister sowie die Vorsitzenden der Fraktionen zur Beratung über die Reihenfolge der Abstimmung, mit folgendem Ergebnis:

 

Die Abstimmung erfolgt in folgender Reihenfolge:

1. geänderte Fassung des Hauptausschusses

2. geänderte Fassung der Fraktionen CDU/ANW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE beantragt die namentliche  Abstimmung beider Fassungen.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE LINKE erfolgt anschließend die namentliche Abstimmung  der geänderten Fassung des Hauptausschusses

.

 

Abstimmungsergebnis:

mit 18 Ja-Stimmen

und 33 Nein-Stimmen

ist die geänderte Fassung des Hauptausschusses abgelehnt.

 

Die Liste der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Im Anschluss wird die geänderte Fassung der Fraktionen CDU/ANW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung gestellt.

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE LINKE erfolgt diese ebenfalls in namentlicher Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Bis 2023 ist auf einem innerstädtischen Standort/Plantage, insbesondere auf dem Areal Langer Stall/Alte Feuerwache, ein Zentrum für die Kreativwirtschaft bezugsfertig zu errichten.

 

Über dessen Entwicklung ist bis Februar 2018 ein Workshop mit dem Ziel durchzuführen, die funktionale und bauliche Ausprägung auf diesem Areal in einem offenen Diskussionsprozess zu bestimmen. Dem Hauptausschuss ist zur Bestätigung im Dezember 2017 ein Konzept für Ablauf und Beteiligung des Workshops durch die Verwaltung vorzulegen.

 

2. Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis längstens Ende 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege" 2840104 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von maximal 460.000 Euro finanziert.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen" (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern" 6110200 in Höhe von 160.000 Euro.

 

Vor der Auszahlung ist ein Plausibilitätsnachweis zu führen.

 

Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird. Die mit dem Beschluss zum Bebauungsplan 1 verfolgten Grundsätze zu den Sanierungszielen sind dabei zu Grunde zu legen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 32 Ja-Stimmen

und 18 Nein-Stimmen

ist die geänderte Fassung der Fraktionen CDU/ANW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

 

Die Liste der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen