23.11.2017 - 3.1 Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring", Ausle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jäkel bringt die neue Fassung seines Ergänzungsantrages (Ersteinbringung in der Sitzung des KOUL-Ausschusses vom 19.10.2017) ein.

 

Die DS möge im Unterpunkt 5. zum städtebaulichen Vertrag wie folgt ergänzt werden:

In den Städtebaulichen Vertrag sind weiterhin folgende Festsetzungen einzuarbeiten:

Die vorhandenen Bäume und Sträucher im Bereich Uferweg sind in der Breite eines Streifens von 27 Metern neben dem Zaun des Vereinsgeländes dauerhaft zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen.

Die verkehrliche Erschließung während der Bauarbeiten ist so zu organisieren, dass Bauverkehr quer durch das vorhandene Wohngebiet vermieden wird.“

 

 

Herr Sändig bringt den Änderungsantragr die Fraktion DIE aNDERE ein und erläutert ihn.

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 145 “Am Humboldtring“ und zur Flächennutzungsplanänderung „Am Humboldtring“ (08/15) werden zurückgewiesen.

 

  1. Die Änderung des Geltungsbereiches des B-Plan-Gebietes wird abgelehnt.

 

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Am Humboldtring“ (08/15) mit dem Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) wird zurückgewiesen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Planungen in diesem Bereich ohne Inanspruchnahme von Flächen fortzusetzen, die im geltenden Flächennutzungsplan als Grünflächen vorgesehen sind.“

 

 

Es folgt die Anhörung der Rederechte.

 

Herr Volkmann vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) geht anhand einer Präsentation auf einzelne Sichtbeziehungen des Park Babelsberg ein und zeigt eine Simulation der Auswirkungen des Bauvorhabens auf sie. Er drängt auf Grünflächenerhalt, besonders an der Nuthestraße und den Verzicht auf die Umsetzung der Maßnahme des Planbereichs WA1.

 

 

 

Frau Dr. Horn von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) präsentiert die in den letzten Jahren durch die SPSG erfolgreich wieder hergestellten Sichtachsen im Park Babelsberg und verweist auf die Denkmalbereichssatzung, die das hiesige UNESCO-Welterbe schützt. Auch sie plädiert für den Verzicht der Maßnahme WA1, deren Umsetzung negative Auswirkungen auf das betroffene Gebiet hätte. Die Abwägungen zum Denkmalschutz seien fehlerhaft und die SPSG werde rechtliche Schritte prüfen lassen r den Fall, dass der Bebauungsplan beschlossen wird.

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) erinnert an die Einbringung in der letzten Sitzung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung am 19.10.2017. Bezüglich der Bedenken der SPSG geht sie auf das durchgeführte Workshopverfahren ein. In diesem Zusammenhang sei das Vorhaben dreimalig reduziert worden, und den geäußerten Bedenken damit Rechnung getragen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden sei frühzeitig erfolgt. Bezüglich der Grünfläche an der Nuthestraße stellt Frau Holtkamp klar, dass hier nicht abgeholzt, sondern im Gegenteil noch mehr begrünt werden soll.

 

 

Herr Walter bekräftigt die Ablehnung der Maßnahme WA1. Er unterstützt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE und äert die Befürchtung, dass es zur Gewohnheit werde, Flächen aus bestehenden Flächennutzungsplänen herauszulösen. Die Vorlage sei abzulehnen.

 

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass hier bereits ein Kompromiss geschaffen worden sei und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

 

Auch Herr Jäkel verweist darauf, dass die Bebauung mehrere Male überarbeitet worden sei und der Grünflächenerhalt ausgebaut wurde. Die in Rede stehenden Sichtachsen würden nicht beeinflusst. Die Fraktion DIE LINKE kann daher der Vorlage zustimmen.

 

 

Herr Linke kritisiert die Herausname von Grünflächen, die die Lebensqualität der Stadt erheblich beeinflusse. Auch wohnungspolitisch werde diese Maßnahme keinen großen Einfluss haben. Die Vorlage ist abzulehnen.

 

 

Herr Henning macht auf dietige Zuwegung zum neuen Wohngebiet aufmerksam, durch die mehr Verkehr generiert werde. Er könne der Vorlage nicht zustimmen. Er erkundigt sich nach der Auswirkung der 27-Meter-Regelung aus dem Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

 

 

Frau Holtkamp erklärt, dass es sich hierbei um den Ufergrünstreifen handelt, der sich im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befindet und noch mehr begrünt werden soll.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE zur Abstimmung:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 145 “Am Humboldtring“ und zur Flächennutzungsplanänderung „Am Humboldtring“ (08/15) werden zurückgewiesen.

 

  1. Die Änderung des Geltungsbereiches des B-Plan-Gebietes wird abgelehnt.

 

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Am Humboldtring“ (08/15) mit dem Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) wird zurückgewiesen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Planungen in diesem Bereich ohne Inanspruchnahme von Flächen fortzusetzen, die im geltenden Flächennutzungsplan als Grünflächen vorgesehen sind.

 

Er wird 3:4:0 Stimmen abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Ergänzungsantrag von Herrn Jäkel zur Abstimmung:

 

Die DS möge im Unterpunkt 5. zum städtebaulichen Vertrag wie folgt ergänzt werden:

In den Städtebaulichen Vertrag sind weiterhin folgende Festsetzungen einzuarbeiten:

Die vorhandenen Bäume und Sträucher im Bereich Uferweg sind in der Breite eines Streifens von 27 Metern neben dem Zaun des Vereinsgeländes dauerhaft zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen.

Die verkehrliche Erschließung während der Bauarbeiten ist so zu organisieren, dass Bauverkehr quer durch das vorhandene Wohngebiet vermieden wird.

 

Er wird mit 4:2:1 Stimmen angenommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung

empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende ergänzte Fassung zur

Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 145 “Am Humboldtring“ und zur Flächennutzungsplanänderung „Am Humboldtring“ (08/15) wird zugestimmt. (gemäß Anlage 4)

 

  1. Der Änderung des Geltungsbereiches wird zugestimmt.(siehe Anlage 3)

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 145 "Am Humboldtring“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 6 und 7).

 

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung “Am Humboldtring“ (08/15) mit dem Änderungsblatt des Landschaftsplans (Konfliktanalyse-Eingriffsregelung) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 10).

 

  1. Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 9) wird zugestimmt. Der daraus zu entwickelnde städtebauliche Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung vor der Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen.

Die vorhandenen Bäume und Sträucher im Bereich Uferweg sind in der Breite eines Streifens von 27 Metern neben dem Zaun des Vereinsgeländes dauerhaft zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen.

Die verkehrliche Erschließung während der Bauarbeiten ist so zu organisieren, dass Bauverkehr quer durch das vorhandene Wohngebiet vermieden wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen