14.11.2017 - 4.11 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein.

 

 

Auf die Rückfrage, ob die Möglichkeiten des Minsk planerisch erhalten bleiben, antwortet Frau Holtkamp. Mit der vorliegenden Planung ist der Erhalt, die Nutzung oder auch eine alternative neue Bebauung auf den Flächen des Minsk möglich.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage