23.11.2017 - 3.4 Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels in Pot...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) führt aus, dass durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen in 2017 das in Rede stehende Kabel erneuert werden sollte. Eine Umlage der Kosten auf die Anlieger hat gemäß Straßenbaubeitragssatzung in Höhe von 75 Prozent zu erfolgen. Die Maßnahme scheiterte an der Verweigerung der Anwohner, die nach Anhörung die Maßnahme größtenteils ablehnten. Daher kann die Verwaltung keine Erneuerung vornehmen und ist auf den Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung angewiesen, damit die Maßnahme auch ohne die Einwilligung der Anwohner umgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck wurde die hier zu verhandelnde Vorlage geschaffen.

Kann die dringend nötige Kabelerneuerung nicht umgesetzt werden, nne die Verwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht an dieser Stelle nicht nachkommen. In der Konsequenz müsste die Beleuchtung an dieser Stelle abgeschaltet werden. Hierbei handelt es sich um vier Beleuchtungsanlagen.

Die Maßnahme, für die die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden seien, umfasst die Verlegung eines Erdkabels. Die Beleuchtungsanlagen selbst blieben stehen. Für ein gegebenenfalls zu installierendes Freikabel (als Vogelniederlassung) fallen für die Anwohner keine Kosten an, sie werden von der LHP übernommen. Frau Woiwode macht deutlich, dass hier lediglich die Minimalvariante umgesetzt werden soll.

 

 

Auf die Frage nach den Kosten pro Anlieger wird ein Durchschnittswert von 658  ermittelt. Es wird festgestellt, dass eine Stundung der Beiträge unter den üblichen Voraussetzungen möglich sei.

 

 

Herr Wartenberg fragt, ob es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Verwaltung handelt.

 

 

Dies verneint Frau Woiwode. Sie verweist jedoch auf die Verkehrssicherungspflicht an dieser Stelle, die der LHP obliegt.

 

 

Herr Walter fragt, ob im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahme auch gleich Ladesäulen für Elektroautos installiert werden können.

 

 

Frau Woiwode sieht hier die Schwierigkeit in den unterschiedlichen Zuständigkeiten beider Maßnahmen. Auch wenn beide Belange im Unternehmensverbund der Stadtwerke bearbeitet würden, laufen die Straßenbeleuchtung und die Ladesäulen getrennt. Das sei nicht realisierbar.

 

 

Herr Wartenberg teilt mit, dass die oben genannte Freileitung nicht mehr benötigt werde. Der Ortsbeirat Fahrland habe sich in seiner letzten Sitzung, wenn auch kein Votum zustande gekommen ist, abschließend mit der Vorlage beschäftigt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländlich Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das vorhandene Freileitungskabel der Straßenbeleuchtungsanlage in Kartzow (OT Fahrland) ist durch eine Erdverkabelung als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgaben-gesetz zu ersetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage