23.11.2017 - 3.8 Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung SBV (ff)
- Datum:
- Do., 23.11.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.04.2017 u.a. den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 146-1 „Nordwestseite Jungfernsee“ gefasst und dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt. Gegenstand der Planung ist die Realisierung einer privaten Steganlage mit einem Anlegebereich für ein Fahrgastschiff sowie Liegeplätze für Freizeitboote und Wasserwanderer. Die öffentliche Beteiligung habe lediglich eine Stellungnahme hervorgebracht. Hierin wurde eine mögliche Beeinträchtigung der Fischbestände durch das Projekt benannt. Da mit dem Beschluss dieses Projektes die Errichtung weiterer Steganlagen ausgeschlossen werde und mögliche Nachteile für den Fischbestand dadurch eingegrenzt würden, empfiehlt die Verwaltung, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen. Die Behördenbeteiligung (durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten [SPSG] und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) ergab durch letztere keine Beanstandung. Die SPSG kritisiert durch die Steganlage beeinträchtigte Sichtbeziehungen. Eine daraufhin vorgenommene Simulation (wird von Frau Holtkamp gezeigt) habe ergeben, dass Sichtbeziehungen durch die Steganlage sowie dort anlegender Schiffe nicht beeinträchtigt würden.
Herr Henning weist darauf hin, dass hier die Möglichkeit für mehr Anlegestellen nichtmotorisierter Boote gegeben sei. Davon sollten mehr aufgenommen werden.
Herr Linke weist auf eine mögliche Monopolstellung des privaten Eigentümers hin, wenn tatsächlich weitere Steganlagen ausgeschlossen würden. Die Steganlage sollte städtisch betrieben werden.
Frau Holtkamp verweist darauf, dass mit dem oben benannten Beschluss die private Trägerschaft bereits festgelegt sei. Verankert seien jedoch öffentliche Nutzungen, wie das Anlegen von Wassertaxis oder die Bereitstellung von Bootsanlegestellen für nichtmotorisierte Boote, von denen 3 vorgesehen und festgeschrieben sind.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländlich Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfernsee“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).
- Der Bebauungsplan Nr. 146-1 "Nordwestseite Jungfernsee" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 3 und 4).
Anlagen zur Vorlage
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