30.11.2017 - 8.5 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wernicke (FB Kinder, Jugend und Familie) bringt die Vorlage ein und gibt anhand einer Powerpoint-Präsentation Erläuterungen. Er geht dabei zunächst auf den rechtlichen Rahmen und die Grundlage der Berechnungen ein. Anschließend gibt er einen Überblick über das Platzangebot 2017/2018 und gibt eine Übersicht über die Kita-Ausbauplanung sowie die Entwicklung des Platzangebotes in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass im Punkt 3 des Beschlusstextes von unvorhersehbaren Bedarfen die Rede ist. In der Begründung zur Vorlage ist von weiteren Bedarfen die Rede. Handelt es sich hierbei um die gleichen Bedarfe?

 

Herr Wernicke bestätigt dies. Die unvorhersehbaren Bedarfe sind Bestandteil der weiteren Bedarfe.

 

Herr Wollenberg weist darauf hin, dass bei der Schulentwicklungsplanung und der Kita-Bedarfsplanung verschiedene Zahlen zugrunde gelegt werden, obwohl es sich um die gleichen Kinder handelt. Er fragt, ob das Verfahren synchronisiert wird, bis es ein abgestimmtes Verfahren gibt. Wie kann man bei weiteren Bedarfen nachsteuern?

 

Herr Wernicke erklärt, dass auch der Fachbereich Bildung und Sport nicht ausschließlich die Bevölkerungsprognose nutzt. Es werden unterschiedliche Berechnungsmodelle genutzt. Es gibt auch regelmäßige Abstimmungen mit dem Fachbereich Bildung und Sport, um die Versorgung mit Hortplätzen zu gewährleisten.

Die Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung befindet sich derzeit im Ausschreibungsverfahren. Dazu erfolgt eine ausführliche Information, wenn fundierte Erkenntnisse vorliegen.

Abschließend weist Herr Wernicke darauf hin, dass eine unterjährige Nachsteuerung schwierig ist, da ein Kita-Neubau insgesamt ca. 3 Jahre dauert. Anders sieht das allerdings bei Interimslösungen aus.

Auf Nachfrage erklärt Herr Wernicke, dass die Bevölkerungsprognose des Statistikbereichs nur bedingt für die Planung im Kita-Bereich verwendet werden kann, hierfür wird die Fachplanungsprognose genutzt. Er weist auch darauf hin, dass mit der Bevölkerungsprognose auch die Neubaugebiete auch im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung betrachtet und berücksichtigt werden.

 

Herr Tölke ergänzt, dass der FB Kinder, Jugend und Familie heute in der Lage ist, die unvorhersehbaren Bedarfe besser zu analysieren und mit Planzahlen zu hinterlegen.

 

Herr Kolesnyk stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2017/2018

 

  1.   Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung unvorhersehbarer Bedarfe, ergibt sich ein voraussichtlicher Maximalbedarf von 19.491 Plätzen in Kindertagesbetreuung im Kita-Jahr 2017/2018 in Potsdam. Der Maximalbedarf unterteilt sich in 4.408 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 7.019 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.064 Plätze für Kinder im Grundschulalter.

 

  1. Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2017/2018 insgesamt 18.354 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.905 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.385 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.064 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 121 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 7 pädagogisch begleiteten Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie ca. 90 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Kita-Bedarfsplan (siehe Anlage).

 

Zur Sicherstellung der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 80 SGB VIII ist das Plus von 1.137 Plätzen dringend für die Befriedigung von unvorhersehbaren Bedarfen erforderlich.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

13

Ablehnung:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage