30.11.2017 - 8.4 Verbesserung der Betreuungsqualität bei Betreuu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kolesnyk stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Mit Wirkung vom 01.01.2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 der Kindertagesstätten-Betriebskosten-und Nachweisverordnung (KitaBKNV) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) die Bemessungsgröße für die pädagogische Arbeit für Betreuungszeiten über 8 Stunden täglich wie folgt erweitert:

  • 1,2 Stellen einer pädagogischen Fachkraft für jeweils 5 Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

und

  • 1,2 Stellen für jeweils 11,5 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung bis 31.07.2018 und 11 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung ab 01.08.2018.

 

Die Regelung des § 10 Abs. 2 KitaG i. V. m. § 5 Abs. 2 Kita-Personalverordnung (KitaPersV), laut der sich die zuzumessenden Leitungsstellen aus der Anzahl der Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergibt, findet Anwendung

 

Zur rechtsicheren Umsetzung dieser so genannten dritten Betreuungsstufe sind vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2018/2019 die notwendigen zusätzlichen Sach- und Personalkosten zur Verfügung zu stellen.

 

Der Beschluss 17/SVV/0484 Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam in den Jahren 2017 bis 2019 (Umsetzung haushaltsbegleitender Beschluss 16/SVV/0801) wird in der Form abgeändert, dass eine Umsetzung nur für das Jahr 2017 erfolgt.

 

Sollte im Rahmen einer Kita-Rechts-Novellierung eine weitere Betreuungsstufe zur Finanzierung der Personalkosten bei Betreuungsbedarfen der Kinder, die über 8 Stunden hinausgehen, eingeführt werden, verliert dieser Beschluss seine Wirksamkeit.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage