28.11.2017 - 4.11 Tempo 30 im Lerchensteig

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Bittcher bringt den Antrag ein. Da es im Lerchensteig keinen gesonderten Fuß- und Radweg gibt würde die Reduzierung der Geschwindigkeit eine Sicherheit bieten.

 

 

Herr Wustrack (Untere Straßenverkehrsbehörde) stellt dar, dass sämtliche Verkehrsbeschränkungen zwingend ein umfassendes Prüf- und Anhörungsverfahren unter Beteiligung verschiedener Fachbereiche der Stadtverwaltung und der Polizei erfordern, so dass die Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung frühestens im März 2018 erfolgen könne.

 

 

Herr Bittcher übernimmt den Hinweis und übernimmt die Änderung der Terminstellung auf März 2018.

 

 

Herr Eichert äert, dass es besser wäre, den Ausbau eines Geh- und Radweges zu forcieren.

 

 

Herr Lack bestätigt, dass es notwendig sei an dieser Stelle etwas zu tun.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob in den Straßen Lerchensteig und Rückertstraße zwischen Schneiderweg und Marquardter Chaussee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt werden kann.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar rz 2018 über das Prüfergebnis informiert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

0

 

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