28.11.2017 - 4.7 Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 in der Geor...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Eichert bringt den Antrag ein und betont die Notwendigkeit für die gesamte Georg-Hermann-Allee eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 festzulegen.

 

 

Herr Wustrack (Untere Straßenverkehrsbehörde) berichtet, dass es sich bei der Georg-Hermann-Allee um eine rund 1800 Meter lange Erschließungsstraße mit der verkehrlichen Funktion einer Sammelstraße handelt. Sie unterteilt sich in drei Abschnitte, welche sich in Folge der angrenzenden Bebauungsstruktur sowie der teilweisen Führung der Straßenbahn auf einem besonderen Bahnkörper in Mittellage sehr voneinander unterscheiden. Aufgrund dieser Unterschiedlichkeit bei der Verkehrs- und Erschließungsfunktion bedarf die Klärung der Frage, ob und wie die Straße in ihrem gesamten Verlauf als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden kann, einer intensiven bzw. detaillierten verkehrsplanerischen Betrachtung und Untersuchung.

 

Beachtenswert hierbei ist, dass der momentan im Fokus stehende Abschnitt zwischen Pappelallee und Kiepenheuerallee seinerzeit ausdrücklich nicht als Bestandteil einer Tempo-30-Zone konzipiert und in Folge mit Fertigstellung im Jahr 2000 baulich errichtet wurde. Zwischenzeitlich haben sich aber die auch für die Straßen- und Verkehrsplanung maßgeblichen verkehrsrechtlichen Vorschriften dahingehend verändert, dass nunmehr deutlich leichter und auch ohne besondere bauliche Voraussetzungen, wie gestaltete Eingangssituationen, Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden dürfen. Dies hat jedoch maßgebliche Auswirkungen auf bestehenden Radverkehrsanlagen und die Vorfahrtssituation an bestehenden Einmündungen und Kreuzungen.

Auf Basis dieser sich teilweise geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, der derzeitigen und auch noch prognostizierten Verkehrsbelastung speziell resultierend aus den momentan in Entstehung befindlichen Wohnanlagen nördlich der Kiepenheuerallee und später auch im Bereich nördlich der Esplanade, gilt es, diese Parameter angemessen verkehrsplanerisch zu bewerten. Bestehende und auch beabsichtigte Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung müssen ebenfalls berücksichtigt bzw. angepasst werden.

Wegen der bestehenden Gleisanlage auf bzw. an dieser Straße ist hierbei auch der VIP sowie die Bahnaufsicht bzw. das Eisenbahnbundesamt angemessen im Verfahren zu beteiligen.

Diese umfassenden Untersuchungen können keinesfalls kurzfristig erfolgen bzw. abgeschlossen werden. Der Bereich Verkehrsentwicklung und der Bereich Verkehr und Technik werden die erforderlichen Untersuchungen zu Beginn des kommenden Jahres auslösen bzw. durchführen. Die  Ergebnisse werden voraussichtlich im Juni 2018 vorliegen, so dass die Ergebnisse erst im Anschluss daran der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt werden können.

 

 

Herr Eichert erklärt für die Antragsteller, dass als neue Terminstellung Juli 2018 übernommen wird.

 

 

Herr Jäkel informiert, dass er dem Antrag aus praktischen Erfahrungen nicht zustimmen werde und verweist auf die Regelgeschwindigkeit in Deutschland von 50 Km/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzung vor Kitas und Schulen sei sinnvoll, jedoch könne er dies für die 1,8 km lange Straße nicht nachvollziehen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. mit welchen Folgen die Geschwindigkeitsbegrenzung „Tempo 30“ auf die gesamte Georg-Herrmann-Allee in Bornstedt ausgedehnt werden kann. Dafür nötige verkehrsplanerische bzw. konzeptionelle Voraussetzungen sind unter den Fachkollegen im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr abzustimmen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar Juli 2018 zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1