28.11.2017 - 4.3 Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels in Pot...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Sonntag (Anwohner) nimmt das gewährte Rederecht wahr. Er nimmt Bezug auf die Darstellung in der Beschlussvorlage und äert, dass sich die Anwohner unverstanden fühlen. Er informiert, dass durch die Anwohner eine Eingabe eingereicht worden ist, in welcher die grundsätzliche Bereitschaft in einen gemeinsamen Dialog treten zu wollen erklärt wurde. Dies sei mit der Zielstellung erfolgt die kostengünstigste Variante zu finden. Die Darstellung in der Vorlage sei aus seiner Sicht sachlich nicht korrekt, da sie keine Prüfung kostengünstigerer Alternativen beinhaltet.

 

 

Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) informiert, dass in 2017 die Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels in Potsdam OT Kartzow (Kartzower Dorfstraße und Im Winkel) beabsichtigt worden ist. Sie führt aus, dass die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage im Jahr 2005 nach intensiver öffentlicher Diskussion als Interimsvariante errichtet worden ist und die Kosten nicht auf die Anlieger umgelegt worden sind. Das vorhandene Freileitungskabel war als Übergangslösung, aber nicht als Endvariante geeignet. Seit 2014 liegt von der Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH ein Zustandsbericht über die vorhandene Beleuchtungsanlage im OT Kartzow vor. In diesem Bericht wurde auf den schlechten Zustand der Kabel sowie die Standsicherheit der Maste in Verbindung mit der Verwendung von Freiluftkabeln (hohe Zugbelastungen) hingewiesen. Im Zuge der Gefahrenabwehr ist die Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels unabwendbar. Die Ausbaukosten betragen nach Kostenangebot brutto ca. 68.290,00 € und verteilen sich auf folgende vier Verkehrsanlagen, die am Plan gezeigt werden:

 

-          Verkehrsanlage (Kartzower Dorfstraße 1 bis Kartzower Dorfstraße 20)

-          Verkehrsanlage (Im Winkel 19 bis Im Winkel 1)

-          Verkehrsanlage (Im Winkel bis Fahrländer Chaussee)

-          Verkehrsanlage (Im Winkel bis Fahrländer Chaussee)

 

Die Anliegerbeteiligung zu diesen vier Verkehrsanlagen gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) ist durchgeführt worden. Da sich die Mehrheit der Anlieger gegen die Baumaßnahme ausgesprochen hat, wurde entsprechend der Straßenbaubeitragssatzung die Angelegenheit zur Entscheidung an die STVV gegeben.

 

 

Auf Nachfragen verschiedener Ausschussmitglieder geht Frau Woiwode ein und stellt dar, dass der Einsatz von Erdkabeln den anerkannten Regeln der Technik entspreche. Anders bei einer Freiluftanlage, bei der die Kabel der Witterung und Naturgewalten ausgesetzt sind. Das dafür erforderliche Spezialkabel sowie die Montagematerialien sind sehr kostenintensiv. Hierzu müssten dickwandige Spezialmaste (inkl. Spezialfundamente) eingesetzt werden, die r die zusätzliche Belastung durch die Freiluftkabel ausgelegt sind. Die Maste sowie dessen Fundamente müssten von einem Statiker berechnet werden. Frau Woiwode informiert, dass kommunalrechtlich festgelegt worden ist, dass die Stadtbeleuchtung die Anlagen übernimmt. Dieser Beschluss ist vor Jahren gefasst worden. Die Arbeiten werden von der Stadtbeleuchtung in Eigenregie ausgeführt. Hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der Kosten verweist Frau Woiwode auf das Leistungsverzeichnis der Stadtbeleuchtung, welches eingesehen werden könne und wiederholt nochmals, dass es auch jetzt die Möglichkeit einer Freileitung gebe, jedoch sei diese um einiges teurer und damit eine Frage der Wirtschaftlichkeit.

 

 

Herr Jäkel berichtet aus dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (KOUL), dass die Frage gestellt worden sei, welche durchschnittliche Belastung auf jeden Anlieger zukommen würde. Diese belaufe sich auf 692 €. Jedoch gebe es in Härtefällen auch die Möglichkeit der Ratenzahlung bzw. Stundung. Der KOUL-Ausschuss hat mit 6/0/1 die Vorlage zur Beschlussfassung empfohlen. Der Ortsbeirat Fahrland habe sich komplett enthalten.

 

 

Herr Dau teilt mit, dass das Vorhaben, einschließlich der Kostenseite, im Ortsbeirat hinreichend durch die Verwaltung erklärt worden ist.

 

 

Frau Hüneke stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung.

Herr Tomczak spricht dafür und fragt, ob es Gespräche gegeben habe.

 

 

Herr Wartenberg informiert als Ortsvorsteher, dass man 2½ Stunden mit den Bürgern von Kartzow, den Fachleuten der Verwaltung und der Stadtbeleuchtung diskutiert habe. Aus seiner Sicht sei mehr Bürgerbeteiligung nicht möglich.

 

Der Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung wird mit 1/4/2 abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das vorhandene Freileitungskabel der Straßenbeleuchtungsanlage in Kartzow (OT Fahrland) ist durch eine Erdverkabelung als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz zu ersetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage