29.11.2017 - 3.4 Verkauf kommunaler Grundstücke in Erbbaupacht

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister hrt in die Vorlage ein und empfiehlt, mit der Zustimmung des Antragstellers, die geänderte Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vom 14.11.2017 zur Abstimmung zu stellen. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Dem Verkauf von Grundstücken, die sich in städtischem Besitz oder im Besitz städtischer Gesellschaften befinden, ist die Prüfung von Möglichkeiten der Vergabe in Erbbaupacht voranzustellen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung im November 2017 rz 2018 ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, wie dieses Anliegen unter Einbeziehung der Stadtverordneten umgesetzt werden kann.

 

 

sowie Änderung des Betreffs: Verkauf Vergabe kommunaler Grundstücke in Erbbaupacht

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.