19.12.2017 - 6.1 Verteilung von Jodtabletten

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Bittcher (Fraktion DIE aNDERE) bringt den Antrag ein und erläutert diese mit Unterstützung einer Präsentation. Er weist dabei insbesondere darauf hin, dass Fluglinien über dem Reaktor verlaufen. Anschließend erklärt er die glichen Reaktionen des Reaktors im Katastrophenfall.

 

Herr Hülsebeck (FB Feuerwehr) weist darauf hin, dass es sich bei den Kaliumjodidtabletten um ein Arzneimittel (Medikament) handelt. Diese Tabletten unterliegen nach Abschnitt 7 des Arzneimittelgesetzes (AMG) der Apothekenpflicht und dürfen nur von autorisierten Stellen (Bsp. Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser) vertrieben werden. Eine Ausnahme davon ist gemäß Kaliumjodidverordnung (KiV) erst bei einem radiologischen Ereignis möglich.

Die Medikation im Ereignisfall ist von ganz bestimmten Faktoren (Alter und Aufenthaltsort von Personen, bestehende Schwangerschaft, etc.) abhängig. Eine weitere wichtige Rolle spielt hierbei auch die Wetterlage und insbesondere die Windrichtung.

Eine falsche Einnahme der Kaliumjodidtabletten bewirkt eine mehr schädliche denn schützende Wirkung. Da die Ausgabe nur im betroffenen 90°-Sektor bei Erreichen von genau definierten Grenzwerten erfolgt, wird eine vorzeitige falsche Einnahme im Moment unterbunden.

Ferner ist bei einer notwendigen Einnahme die richtige Lagerung der Tabletten sowie Auffindbarkeit im privaten Haushalt nicht immer gegeben, so dass trotzdem eine zusätzliche Ausgabe notwendig wird.

Die Bevorratung und Ausreichung der Tabletten erfolgt im Bedarfsfall durch die Feuerwehr, um eine schädliche Wirkung zu vermeiden. Die Einsatzleitung stellt fest, wie eine sichere Situation für die Anwohner hergestellt werden kann und handelt danach. Die Einsatzleitung hat die Gesamtsituation im Blick und die gleiche Sorge um die Bürger wie der Antragsteller.

Unabhängig von vorgenannten Aspekten ist es jedem Bürger freigestellt, sich in seiner Apotheke des Vertrauens beraten zu lassen und entsprechende Kaliumjodidtabletten dort käuflich zu erwerben.

Herr Dünn weist darauf hin, dass es immer eine aktuelle Situation gibt, auf die entsprechend reagiert werden muss. Erlt die Wahrscheinlichkeit für sehr gering, dass eine derartige Katastrophe geschieht.

 

Herr Fröhlich verweist auf das Beispiel Aachen. Es macht auch deutlich, dass eine ordentliche Aufklärung erfolgen muss. Um diesen Punkt sollte der Antrag ergänzt werden. Er macht deutlich, dass nach der Abschaltung des Forschungsreaktors immer noch Atommüll vor Ort ist.

Herr Fröhlich hebt hervor, dass die Landeshauptstadt Potsdam r den Katastrophenschutz schon viel getan hat. Eine bessere Informationspolitik ist aus seiner Sicht erforderlich, auch wenn der Reaktor abgeschaltet ist.

 

Herr Schubert macht darauf aufmerksam, dass der Reaktor im Raum Aachen um ein vielfaches größer ist als der Forschungsreaktor in Wannsee.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat geprüft und festgestellt, dass eine Reaktion zum Schutz der Bevölkerung möglich ist. Der bisher gegangene Weg sollte auch weitergegangen werden.

 

Frau Schulze spricht sich dafür aus, dem Konzept der Feuerwehr zu vertrauen.

 

Herr Otto erklärt, dass die Stoffwechselleistungen bei Kindern wesentlichher als bei  Erwachsenen sind. Eine falsche Einnahme birgt sehr hohe Gefahrenpotenziale, insbesondere bei Säuglingen. Es handelt sich um eine Notmedikation, die genau berechnet werden muss.

Des Weiteren macht er deutlich, dass es eine Kernzone von 500 Metern und eine Mittelzone von 4 km gibt. Er empfiehlt, beim Katastrophenfall das Haus nicht zu verlassen.

 

Abschließend weist Herr Bittcher darauf hin, dass die Landeshauptstadt Potsdam lediglich die Aufgabe hat, die Tabletten zu verteilen.

 

Herr Schubert betont, dass die Meldeketten so aufgestellt sind, dass sie im Ernstfall gut funktionieren.

 

Frau Eisenblätter stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg eine Genehmigung zu beantragen, um eine Vorverteilung von Kaliumjodidtabletten im Bereich der Kern- und Mittelzone des BER II auf Potsdamer Stadtgebiet vorzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=114926&selfaction=print