12.12.2017 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd", Abw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 12.12.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) erinnert an die Planungsziele des Bebauungsplanes:
- Rekonstruktion historischer baulicher Strukturen und deren Erlebbarkeit für die Öffentlichkeit
- Wiedererrichtung der Magazine 4/6
- Sicherung der Nutzung des öffentlichen Raumes, z.B. Platz „Zur königlichen Hofbrauerei“
- durchgängige Durchwegung für Radfahrer und Fußgänger
Es wurden insgesamt, neben der frühzeitigen Beteiligung, zwei Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Entwurf des Bebauungsplanes durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes sind keine Stellungnahmen eingegangen. Auf die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen der Behördenbeteiligungen geht Herr Goetzmann ein.
Darüberhinausgehende Änderungen bzw. Ergänzungen aus dem Planungsfortschritt ergeben sich für die Festsetzung unterschiedlicher Versiegelungsarten, differenziert nach Wasserschutzzone; die Reduzierung der Größe der Steganlage und Beschränkung auf muskelkraftbetriebene Boote; die Aufnahme grünordnerischer Festsetzung hinsichtlich Baumpflanzung sowie die Konkretisierung der Zulässigkeit der Tiefe hervortretender untergeordneter Bauteile.
Im Beteiligungsverfahren aus der erneuten eingeschränkten Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes hat es wiederholt keine Stellungnahmen in der Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Die Stellungnahmen in der Behördenbeteiligung bezogen sich auf bereits vorgebrachte Inhalte der vorangegangenen Auslegung, so dass kein Erkenntniszugewinn erfolgt ist und eine Änderung oder Ergänzung der Planung nicht für notwendig erachtet wird.
Diskussionsbedarf besteht nicht.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-3 „ Speicherstadt-Süd“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).
- Der Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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